Integrationsgesetz:Ein Integrationsgesetz, das seinen Namen nicht verdient

Integrationskurs

Flüchtlinge in einem Integrationskurs.

(Foto: dpa)

Der Entwurf ist geprägt vom Misstrauen gegen Flüchtlinge. An ihm muss noch viel gearbeitet werden. Sonst sind alle Mühen für die Katz.

Kommentar von Heribert Prantl

Auf den ersten Blick freut man sich; auf den zweiten ist man verwundert; auf den dritten entsetzt. Die Eckpunkte für ein Integrationsgesetz werden immer eckiger und abweisender, je öfter man sie liest. Erst freut man sich, dass so viel von Integration die Rede ist; dann erkennt man aber, welchem fragwürdigen Motto das Ganze folgt: Integration durch mehr Bürokratie. Die geplanten Regelungen verlangen ungeheuren Verwaltungsaufwand, mit dem Flüchtlinge auf Schritt und Tritt kontrolliert werden sollen. Die Flüchtlinge sollen in der bürokratischen Mühle das Misstrauen entkräften, das ihnen dieses Gesetz grundsätzlich und umfassend entgegenbringt. Überall warten auf die Flüchtlinge Nickeleien, an allen Ecken drohen Leistungskürzungen.

Das geplante Gesetz leidet an einem verengten Integrationsbegriff. Es konzentriert sich auf den Arbeitsmarkt. Über Schule und Schulsozialarbeit findet sich kein Wort; ebenso wenig über Vereine und Religionsgemeinschaften, die für die Integration so wichtig sind. Die Angebote für Integrationskurse müssten erweitert werden; stattdessen wird die Höchstteilnehmerzahl von 20 auf 25 erhöht; und das bei so unterschiedlichen Menschen mit gegensätzlichen kulturellen Erfahrungen.

Was ist gut an dem Entwurf? Es gibt neue Regeln für ausbildungsfördernde Maßnahmen, die schon nach relativ kurzen Fristen beginnen können. Es ist klug, den Flüchtlingen und ihren Ausbildungsbetrieben die Sicherheit zu geben, dass nicht mitten in der Lehrzeit abgeschoben wird; die jungen Flüchtlinge (allerdings nur solche mit einer guten Bleibeperspektive) erhalten eine Duldung für die Dauer der Ausbildung. Denn welcher Betrieb wird schon ausbilden wollen, wenn das Damoklesschwert der Abschiebung über dem Ausbildungsverhältnis schwebt? Und wer lernt schon gern mit der nötigen Anstrengung, wenn er nicht weiß, ob er bei der Prüfung überhaupt noch im Lande ist?

Besonders bitter: Eine Altfallregelung fehlt

Aber: Was helfen diese Regelungen einem Flüchtling, der noch nicht ausbildungsreif ist, der erst berufsvorbereitende Maßnahmen braucht? Die Wohlfahrtsverbände machen das in ihren Wohnheimen auf wunderbare Weise - aber man gibt ihnen die Zeit der Ruhe und die Rechtssicherheit nicht, die das braucht. Und es ist ungut und unklug, dass man die Jugendlichen nach dem Aschenputtel-Prinzip sortiert: Diejenigen, die eine gute Bleibeperspektive haben, werden ausgebildet; diejenigen, die vermeintlich keine gute Bleibeperspektive haben, sollen herumhängen.

Das ist töricht, das soll allein der Abschreckung dienen. Stattdessen schafft nun das Gesetz "100 000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten" für Asylbewerber "zur niedrigschwelligen Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt". Übersetzt heißt das: Man schafft 100 000 Ein-Euro-Jobs. Umfassend wird die Residenzpflicht für alle Flüchtlinge eingeführt. Sie sollen nur noch in der Stadt oder dem Landstrich wohnen dürfen, der ihnen zugewiesen wird. Das ist erstens integrationsbehindernd; das ist zweitens für anerkannte Flüchtlinge und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention rechtswidrig. Nach deren Artikel 26 haben Flüchtlinge das Recht, ihren Aufenthalt frei zu wählen.

Besonders bitter ist es, dass eine Altfallregelung fehlt. Ohne sie wird man den gigantischen Stau von Asylanträgen nicht abbauen können. Es wäre sinnvoll, Flüchtlingen aus Syrien, Irak, Somalia und Afghanistan, die sich bis zum 1. Januar als Asylsuchende gemeldet haben, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, gegen Rücknahme des Asylantrags. Altfallregelungen haben früher schon gut funktioniert. Sie machen reinen Tisch.

Zusammengefasst: Das geplante Integrationsgesetz verdient den Namen nicht. Es muss daran noch viel gearbeitet werden.

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