Dresden:Eine Minderheit darf Deutschland nicht hässlich machen

Wenn Volksverhetzung Volkssport wird, darf der Staat nicht einfach zuschauen. Es stimmt nicht, dass gegen die politische Verrohung kein Kraut gewachsen ist.

Kommentar von Heribert Prantl

Wenn man in einer Internet-Suchmaschine das Wort "Lichterkette" eingibt, erhält man seitenweise Tipps für die Weihnachtsbeleuchtung und Hinweise auf die Strahlkraft von Leuchtdioden. Man muss, und das ist bezeichnend, einige Zeit scrollen, bis man bei den Lichterketten der Jahre 1992/93 ankommt: Damals protestierten eine Million Menschen gegen ausländerfeindliche Ausschreitungen und Brandanschläge: 400 000 Demonstranten waren es in München, 250 000 in Hamburg, 300 000 in Essen. Sie standen nebeneinander in der Reihe und hielten Kerzen in der Hand. Sonst nichts. Keine Parolen, keine Forderungen. Diese Lichterketten wurden deshalb auch ein wenig belächelt damals; zu wenig politisch, hieß es.

Heute wäre man sehr dankbar, wenn es dergleichen gäbe. Heute wäre man froh, wenn die Nachrichtenlage nicht nur von denen beherrscht würde, die Politiker bespucken und rassistische Parolen plärren. Im öffentlichen Raum, dazu zählt heute auch das Internet, machen sich die Pöbler breit und gerieren sich als "das Volk". Pegidisten und Rechtsextremisten haben das Motto der DDR-Revolution gestohlen und treiben damit Schindluder. Der Hass einer kleinen Minderheit darf aber das Land nicht hässlich machen.

"Hässliche Fratze der Politikverachtung"

Es gilt, der Verrohung der politischen Auseinandersetzung entgegenzutreten, die mit den Pegida-Demonstrationen begann und deren Spitze am Einheitstag in Dresden zu besichtigen war. Ein dunkelhäutiger Mann, der zum Gottesdienst ging, wurde mit Affenlauten begrüßt; die politischen Repräsentanten der Bundesrepublik mit "Hau ab" und zotenhaften Beleidigungen. Der Dresdner Politikwissenschaftler Hans Vorländer sprach von der "hässlichen Fratze der Politikverachtung". Die Frau des sächsischen Wirtschaftsministers brach angesichts der aggressiven Flegeleien in Tränen aus.

Ja, es ist zum Heulen. Es ist zum Heulen, wenn ein Polizist diesen Leuten am Ende einer Ordnungs-Durchsage mitteilt: "Wir wünschen einen erfolgreichen Tag für Sie." Das mag vielleicht nur ungelenk formuliert, das mag eine verbale Panne, eine Tölpelei gewesen sein. Aber solche Tölpelei ist fast so alltäglich geworden wie die Unverschämtheiten von Rechtsaußen, die der Begleitchor sind zu den Angriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte. Es ist nun ein Jahr her, dass bei Pegida in Dresden ein Galgen mitgetragen wurde, bestimmt für die Kanzlerin und den Vizekanzler. Die Polizei hat sich damals daran nicht gestört, nicht so jedenfalls, dass sie eingegriffen hätte.

Die Behörden zeigen immer noch eine unglaubliche Dickfelligkeit, eine Duldsamkeit, die anstachelnde Wirkung hat. Die bösartige Verächtlichmachung "des Systems" - das ist die Demokratie - hat rasende Fortschritte gemacht. Der Pegida-Anführer wurde für seine Hasspredigten trotz seiner Vorstrafen bisher nur zu Geldstrafen verurteilt. Das ist nicht Spezialprävention, das ist nicht Generalprävention; das ist beinahe eine Ermunterung. Die Menschenwürde, von Hassbürgern getreten, braucht aber Hilfe, auch von den Strafgerichten.

Nein, Schmähungen gehören nicht zur Meinungsfreiheit. Ja, das Wort "Volksverräter" ist ein hetzendes und strafbares Wort. Nein, es stimmt nicht, dass gegen die Verrohung kein Kraut gewachsen ist. Ja, die Polizei kann die Personalien der Pöbler feststellen. Ja, die Staatsanwaltschaft kann Verfahren gegen sie einleiten. Die einschlägigen Paragrafen heißen: Beleidigung, üble Nachrede, Verunglimpfung des Staats, Volksverhetzung. Es ist ungut, wenn die Polizei unterstellt, dass ja "eh nichts herauskommt". Auch deshalb ist es zur Veralltäglichung der Unverschämtheiten gekommen, ist das Internet partiell eine braune Kloake geworden. Wenn Volksverhetzung Volkssport wird, darf der Staat nicht einfach zuschauen.

Es muss keine Dresdner Republik folgen

Es heißt, dass diese Beleidigungen deswegen sehr schwer zu verfolgen seien, weil es sich nach geltendem Recht um Antragsdelikte handele - und die Polizei ja nicht wisse, ob ein Strafantrag gestellt wird. Nun, es spricht nichts dagegen, bei Beleidigungen im öffentlichen Raum, und dazu gehört auch das Internet, das Antragserfordernis fallen zu lassen. Bisher ist es so, dass alle Beleidigungsdelikte Antragsdelikte sind, sie also nur verfolgt werden können, wenn der Beleidigte Strafantrag stellt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn sich die Tat gegen NS-Verfolgte oder andere Opfer einer Gewalt- und Willkürherrschaft richtet. Der Gesetzgeber sollte die Ausnahmen erweitern. Das ist nicht der Weisheit letzter Schluss, aber das könnte ihr Anfang sein - weil der aggressiven Verachtung Einhalt geboten werden muss.

Es gab schon eine Weimarer Republik. Eine Dresdner Republik muss ihr nicht folgen.

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