Gesichtserkennung:Die optische Rasterfahndung

Diese Fahndungsmethode hat drei Fehler.

Von Heribert Prantl

Seinen Wahlkampf führt der Bundesinnenminister mit Videokameras: Thomas de Maizière beginnt soeben am Bahnhof Berlin-Südkreuz einen sechsmonatigen Großversuch zur Gesichtserkennung als Fahndungsmittel. Dort werden also jetzt täglich bis zu 100 000 Menschen optisch gerastert. Dieses Projekt hat drei Fehler. Erstens: Es funktioniert nicht gut. Zweitens: Es ist maßlos. Drittens: Es soll die Wähler daran gewöhnen, dass das, was irgendwann technisch möglich ist, dann auch gemacht wird.

Erstens: Die Erkennungs-Software verspricht mehr, als sie kann; ihre Fehlerquote ist hoch. Und wenn sie wirklich einmal funktioniert: Die Kamera springt nicht herunter, um den Gesuchten festzuhalten. Im übrigen: Die angebliche Gesichtserkennung kann ganz leicht getäuscht werden, schon durch eine Sonnenbrille. Zweitens: Die Gesichtskontrolle ist rechtsstaatlich bedenklich; sie trifft jeden. Und sie trägt die Tendenz zur Ausweitung in sich. Am Anfang wird auf diese Weise nach Terroristen und Kapitalverbrechern gesucht. Später auch nach Dieben und Drogenkonsumenten. So war das bei der Telefonüberwachung; heute wird bei jedem Schnurz-Verdacht überwacht; das Fernmeldegeheimnis muss man daher seit Langem als Totalverlust abschreiben.

Drittens: De Maizière gewöhnt die Bürger an grundrechtswidrige Fahndungsmethoden. Im Bereich der Korruption nennt man das "anfüttern".

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