Gastkommentar:Selbst bestimmen

Das deutsche Arbeitszeitgesetz war gut für das Industriezeitalter. Für die digitale Welt taugt es nicht mehr. Arbeitnehmer brauchen und wollen mehr Flexibilität. Familienzeit am Nachmittag, arbeiten am Abend - warum nicht?

Von Christoph M. Schmidt

Das deutsche Arbeitszeitgesetz hat sich im Industriezeitalter bewährt. In der digitalen Arbeitswelt hindert es jedoch immer mehr Arbeitnehmer daran, Arbeitsanforderung und persönliche Lebensgestaltung in die für sie richtige Balance zu bringen. Um der vielschichtigen Natur des digitalen Arbeitsmarkts in der Zukunft gerecht zu werden, sollte das Arbeitszeitgesetz nun modernisiert werden. Der Gesetzgeber darf den Beschäftigten dabei ruhig mehr Selbstbestimmtheit zutrauen. Eine neue Balance zwischen Schutz und Flexibilität kann gelingen, ohne dabei die Arbeitszeit heimlich auszudehnen.

Die deutsche Wirtschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten große Erfolge er-zielt und dabei Herausforderungen durch den technischen Fortschritt und die Globalisierung bewältigt. Die Anzahl der Erwerbstätigen ist gestiegen und die Arbeitslosigkeit gesunken. Im kommenden Jahr wird die Summe der geleisteten Arbeit einen neuen Rekord erreichen. Dabei ist die Beschäftigung immer vielfältiger geworden. Mittlerweile arbeiten in Deutschland fünf Millionen Menschen mehr als noch im Jahr 1991, davon viele in Teilzeit.

Teil dieses Erfolgs ist die nachhaltige Ausrichtung der deutschen Arbeitsmarktordnung. Nicht zuletzt haben die Regelungen zur Arbeitszeit Ruhe- und Regenerationsphasen als festen Bestandteil des Arbeitslebens etabliert. Diese Regeln sind allerdings auf das Industriezeitalter zugeschnitten, nicht auf den modernen Arbeitsmarkt. Sie sind deutlich restriktiver, als es die EU-Arbeitszeitrichtlinie zulassen würde. Insbesondere wird in Deutschland statt lediglich einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden eine tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden vorgegeben; statt eines freien Tages pro Kalenderwoche ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten.

Das passt nicht mehr in die digitale Arbeitswelt. Diese wird stark durch Wissensarbeiter geprägt und deren Wunsch, das Zusammenleben in der Familie flexibel mit der Arbeit in internationalen Teams in Einklang zu bringen. Die internationale Vernetzung der Unternehmen hat immer weiter zugenommen, in vielen Unternehmen sind grenzüberschreitende Arbeitsmärkte entstanden. Zunehmend verschwimmen die Bereiche der Produktion und der Dienstleistung. Die Betriebspartner haben sich darauf zwar bereits in vielerlei Hinsicht eingestellt und vielfach flexible Arbeitszeitmodelle vereinbart. Doch das wird künftig nicht mehr reichen.

Die digitale Arbeitswelt der Zukunft wird noch deutlich vielschichtiger werden. Weder wird der Arbeitsablauf noch eingefahrener Routine folgen, noch werden es etablierte Teams oder immer dieselben Unternehmen sein, die miteinander zusammenwirken. Vielmehr werden bestehende Geschäftsmodelle und bislang erfolgreiche Unternehmen immer häufiger von Start-ups und branchenfremden Unternehmen herausgefordert und zu mehr Innovation angespornt. Gleichzeitig werden dabei neue Tätigkeiten innerhalb bestehender Berufe entstehen und sich völlig neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.

Die deutschen Unternehmen werden in der digitalisierten, globalen Wirtschaft nur dann erfolgreich sein können, wenn sie wie ihre internationalen Wettbewerber in der Lage sind, im Bedarfsfall schnell ihre Teams zum Einsatz zu bringen. Dies wird nur mit flexiblen Arbeitszeiten funktionieren. Vor allem dort, wo etablierte Strukturen ganz fehlen, etwa bei Start-ups, sollte der Weg frei sein, um das Ausprobieren von Neuem zu ermöglichen. Nicht zuletzt müssen die Arbeitgeber für die knappste Ressource der Zukunft, qualifizierte Mitarbeiter, attraktiv sein. Das wird nur gelingen, wenn sie ihren Beschäftigten auch selbstbestimmtes Arbeiten, mehr Eigenverantwortung und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen.

Nachmittags bei der Familie, abends bei der Arbeit - warum nicht?

Um den Beschäftigten diese Möglichkeiten zu eröffnen, sollte das Arbeitszeitgesetz modernisiert werden. Statt einer pauschalen Schutzhaltung sollte der Gesetzgeber den Beschäftigten mehr Selbstbestimmtheit zutrauen. Sie sollten die Verteilung der Arbeitszeit nach ihren Wünschen und familiären Umständen mitgestalten können. Wenn sie das wollen, und natürlich nur dann, sollten sie ihre Arbeit beispielsweise für nachmittägliche Stunden mit der Familie unterbrechen können, um abends die Arbeit wieder aufzunehmen. Um diese flexible Organisation der Arbeit rechtssicher zu gestalten, kann es sinnvoll sein, die gesetzliche Mindestruhezeit von elf Stunden zu verkürzen, beispielsweise auf neun Stunden - immer vorausgesetzt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies gleichermaßen wünschen.

Ebenso ist es sinnvoll, eine kurze Unterbrechung der Ruhezeit, etwa zum Beantworten einiger weniger E-Mails, nicht zum Anlass nehmen zu müssen, die Mindestruhezeit erneut zu starten. Schließlich könnte eine Anpassung von einer Tages- auf eine Wochenhöchstzeit von 48 Stunden, so wie die EU-Arbeitszeitrichtlinie sie vorsieht, den Beschäftigten dabei helfen, ihre Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen. Bei all diesen Neuregelungen darf es natürlich nicht dazu kommen, dass die Arbeitszeit auf verdeckte Weise ausgeweitet wird. Um derartigen Missbrauch zu verhindern, sind insbesondere entsprechende Verpflichtungen zur Dokumentation der Arbeitszeit unabdingbar.

Insgesamt ist es an der Zeit, denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre eigene Arbeitswelt im digitalen Zeitalter aktiv mitgestalten wollen, mehr Selbstbestimmung zuzutrauen, ihren Bedürfnissen bei der Balance zwischen Familie und Beruf besser zu entsprechen und sie aus der gesetzlichen Grauzone zu befreien, wenn sie sich für eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeit entscheiden.

Christoph M. Schmidt, 55, ist Präsident des RWI- Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung und Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

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