G-20-Krawalle:Ein Rechtsstaat muss auch gegen Uniformierte ermitteln

Germany G20 Protests

Während des G-20-Gipfels im vergangenen Juli in Hamburg setzt die Polizei Wasserwerfer gegen Demonstranten ein.

(Foto: picture alliance/AP Photo)

Die Razzien in mehreren europäischen Ländern gegen mutmaßlich G-20-Randalierer sind im Prinzip lobenswert. Doch leider bleibt die Aufarbeitung des missglückten Hamburger Gipfels einseitig.

Kommentar von Peter Burghardt, Hamburg

Fast elf Monate liegt der chaotische Weltgipfel in Hamburg jetzt zurück, aber vorbei ist das Desaster noch längst nicht. Eine Großrazzia gegen mutmaßliche Randalierer bei G 20 jagt die nächste, gerade waren die Behörden europaweit im Einsatz. In Deutschland, Spanien, Italien und der Schweiz haben die Fahnder Wohnungen und Treffpunkte der Szene durchsucht. Das zeigt, wie gut die Behörden in der EU zusammenarbeiten können, wenn sie wollen. Das ist im Prinzip lobenswert, natürlich müssen die Krawalle von Juli 2017 aufgeklärt und die Schuldigen bestraft werden. Aber die Aufklärung sollte alle Beteiligten betreffen.

Insgesamt laufen wegen der missratenen Veranstaltung mehr als 1500 Ermittlungsverfahren, eine enorme Zahl. Es gab 136 Anklagen - drei Verurteilte müssen zwischen 16 und 39 Monaten ins Gefängnis, mehrere Haftstrafen wurde zur Bewährung ausgesetzt, andere sind gegen Auflagen auf freiem Fuß - oder, weil die Beweise nicht ausreichen. Über die Härte der Urteile kann man in manchen Fällen sicher streiten. In jedem Fall auffällig ist, wie entschlossen die Justiz gegen linksautonome Verdächtige vorgeht - und wie wenig vergleichsweise diejenigen geprüft werden, die in jenen Tagen im staatlichen Auftrag im Dienst waren.

Es gibt etliche Klagen gegen Polizisten, die übermäßig hart gegen Demonstranten vorgegangen sein sollen. Anklagen oder Prozesse allerdings gibt es bisher keine - die allermeisten Verfahren wurden eingestellt, das ist nicht nur nach G 20 so. Verfahren gegen Polizisten werden überdurchschnittlich häufig eingestellt. Die Beweise reichten nicht aus, heißt es, die Angaben seien widersprüchlich. Auch ist nicht immer klar, wie weit eine sogenannte Zwangsmaßnahme gehen darf, ob also nicht im Notfall auch ein Faustschlag erlaubt sein kann. Die Staatsanwaltschaft täte gut daran, auch in diesen Fällen genauer hinzusehen, das Material also genauso präzise zu sichten, wenn sich der Inhalt gegen Beamte richtet.

Fotos und Videos sind ja reichlich zusammengekommen, die Bilder helfen zum Beispiel bei der Öffentlichkeitsfahndung nach Verdächtigen aus dem "schwarzen Block". Auch steht der Vorwurf im Raum, dass verdeckte Ermittler in diesen Gruppen Vermummter mitgelaufen sind und sich dafür teilweise ebenfalls vermummt haben. Hätten die Behörden sorgsamer vorgehen und deeskalieren können? Das alles muss geklärt werden. Die Verantwortung der Politik und der Polizeiführung für das Hamburger Durcheinander kommt nach wie vor zu kurz.

30 000 Polizisten waren bei G 20 im Einsatz, um die wichtigsten Politiker der Welt zu schützen, die meisten gingen dafür an ihre Belastungsgrenze oder darüber hinaus. Diejenigen, die diese Polizisten angegriffen, Läden geplündert oder Autos angezündet haben, müssen selbstverständlich zur Rechenschaft gezogen werden. Aber ein Rechtsstaat muss alle im Blick haben, die gegen Regeln verstoßen: ob in Uniform oder nicht.

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