Frankreich:EU rügt Abschiebungen von Roma

Offene Kritik an der französischen Abschiebepraxis: Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung fordert die EU-Kommission Frankreich auf, seine Gesetze zügig europäischem Recht anzupassen.

Cerstin Gammelin, Brüssel

Die Europäische Kommission kritisiert unerwartet offen die französische Abschiebepraxis und fordert rechtliche Nachbesserungen. Das geht aus der internen Analyse "Die Situation der Roma in Frankreich und Europa" von Justizkommissarin Viviane Reding hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Der Analyse zufolge weicht die französische Gesetzgebung, die den Abschiebungen zugrunde liegt, in einigen Punkten deutlich von geltendem EU-Recht ab. Die EU-Kommission erwarte, dass die Regierung in Paris zügig ihre Gesetze anpasse, sagte ein hoher Beamter der Süddeutschen Zeitung.

Reding stellte das Papier am Mittwochabend auf der ersten Sitzung der Kommission nach der Sommerpause vor. "Die Kommission erwartet von der französischen Regierung detaillierte Informationen darüber, ob und in welchem Umfang die praktizierten Maßnahmen mit der in ganz Europa geltenden Freizügigkeit vereinbar sind", schreibt Reding. Sie benötige "vollständige Aufklärung" darüber, inwieweit die Roma tatsächlich freiwillig das Land verlassen würden, wie die Regierung in Paris erkläre. "Die Zahlung eine Pauschale reicht nicht aus, um zu sagen, dass die Ausreise nicht unter geltendes EU-Recht fällt."

Die Regierung in Paris zahlt Roma, die abgeschoben werden, sogenannte "Rückkehrhilfen" und deklariert das dann als freiwillige Ausreise. Jeder Erwachsene bekommt 300 Euro, jedes Kind 100 Euro.

Die Kritik ist vor allem so brisant, weil sie einen Tag nach dem als "Aufklärungsbesuch" deklarierten Treffen des französischen Einwanderungsministers Eric Besson und des Europa-Staatssekretärs Pierre Lellouche mit den zuständigen EU-Kommissaren kommt. Trotz des mehrstündigen Gesprächs, an dem auch drei rumänische Minister teilnahmen, zweifeln die Brüsseler Beamten weiter daran, dass die von der französischen Regierung praktizierte Abschiebung von Roma mit EU-Recht vereinbar ist.

Reding unterstreicht in ihrem Papier, dass auch Roma in vollem Umfang das Recht haben, in jedes Mitgliedsland ihrer Wahl zurückzukehren. "Es gibt für EU-Bürger grundsätzlich keine Sperren", schreibt die Kommissarin. Nur solche Bürger, die nachweislich gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstießen, könnten mit einem Einreiseverbot belegt werden.

Die von der französischen Regierung eingeleiteten Maßnahmen seien nur dann mit EU-Grundrechten sowie den Rechten auf Diskriminierungsfreiheit und Freizügigkeit vereinbar, wenn jede einzelne Ausweisung individuell geprüft und schriftlich festgehalten werde. Zudem müsse jeder Person ein Monat Zeit gegeben werden, das Land zu verlassen.

Bereits für Ende dieser Woche hat die EU-Kommission französische Regierungsvertreter erneut zu einem Treffen eingeladen. Die Kommission stehe bereit, um zwischen Auswanderungs- und Einwanderungsländern zu vermitteln, heißt es in dem Papier.

Reding räumt ein, dass der Roma-Konflikt nicht nur Frankreich betreffe. Auch andere Ländern praktizierten fragwürdige Abschiebungen. Sie kritisierte, dass das von der EU bereitgestellte Geld zu Integration der Roma von einigen Ländern kaum genutzt werde. Während Ungarn und Rumänien die Mittel abriefen, um Schulbesuche und Ausbildung zu finanzieren, beanspruchten Bulgarien und Tschechien nur einen Teil. Die Justizkommissarin regte an, zügig eine Task-Force zu gründen, um die Integration der Roma zu begleiten.

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