Flüchtlinge:Prozess gegen Busblockierer von Clausnitz abgesagt

Clausnitz Mob Flüchtlinge in Deutschland jetzt

"Wir sind das Volk", brüllte der Mob, als die Asylsuchenden aus dem Bus stiegen.

(Foto: Screenshot)
  • Der Prozess gegen zwei Angeklagte, die im sächsischen Clausnitz einen Flüchtlingsbus gestoppt haben sollen, ist abgesagt.
  • Der Vorfall löste bundesweit Empörung aus und wurde als exemplarischer Beweis für die Fremdenfeindlichkeit vieler Bürger bekannt.
  • Beide Angeklagte hätten der Zahlung einer Auflage zugestimmt, teilte das Amtsgericht Freiberg mit.

Der Prozess gegen zwei Männer, die in Clausnitz einen Flüchtlingsbus blockiert haben sollen, ist abgesagt. Ein wütender Mob hatte dort einen Bus mit Flüchtlingen gestoppt und den Insassen beim Aussteigen durch Gebrüll Angst eingejagt, wie Videoaufnahmen zeigen. Die beiden Angeklagten sollen den Bus mit ihren eigenen Autos an der Weiterfahrt gehindert haben.

Die angeklagten Männer hätten den Auflagen zugestimmt, 2400 Euro beziehungsweise 1900 Euro an eine karitative Einrichtung zu zahlen, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts Freiberg am Dienstag mit. Das Verfahren sei daraufhin mit Zustimmung der Prozessbeteiligten vorläufig eingestellt worden, die Verhandlungstermine seien aufgehoben. Wenn beide pünktlich zahlen, kann das Strafverfahren endgültig eingestellt werden.

Die Angeklagten hatten zunächst Strafbefehle über 2000 Euro und 1600 Euro erhalten, gegen diese aber Einspruch eingelegt. Mit ihrem jetzigen Einlenken gelten sie nicht als vorbestraft. Beide Männer teilten mit, dass ihre Zustimmung kein Schuldeingeständnis darstelle, heißt es in einer offiziellen Mitteilung des Amtsgerichts Freiberg.

Als Gründe für die vorläufige Einstellung des Verfahrens führte das Gericht unter anderem an, dass keine Anhaltspunkte für künftige ähnliche Straftaten bestünden und sich durch diesen Verfahrensweg eine umfangreiche Beweisaufnahme mit mindestens sechs Verhandlungstagen und 21 Zeugen erübrige.

Eine eingehende juristische Aufarbeitung des Vorfalls, der bundesweit Empörung auslöste und den sächsischen Ort landläufig als Hort von Fremdenfeindlichkeit bekannt machte, wird damit wohl ausbleiben. Das Gericht sieht laut Mitteilung den örtlichen Rechtsfrieden als wieder hergestellt an.

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