Flüchtlingspolitik:Knapp 9000 Visa für Angehörige von Schutzbedürftigen

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(Foto: dpa)
  • Vor einem Jahr wurde der Familiennachzug für "subsidiär Schutzbedürftige" neu geregelt - nachdem er zuvor zwei Jahre lang ganz ausgesetzt war.
  • Seitdem haben knapp 9000 Angehörige von Schutzbedürftigen Visa für Deutschland erhalten. Möglich gewesen wären nach Koalitionsentscheidung 1000 pro Monat.
  • Sogenannten subsidiären Schutz erhalten Asylbewerber, die zwar nicht persönlich verfolgt werden, denen aber bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland Gefahr droht, etwa weil dort Krieg herrscht.

Seit der Neuregelung des Familiennachzugs vor einem Jahr haben etwa 9000 Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus Visa für Deutschland bekommen. Von August 2018 bis Ende Juni wurden insgesamt 8758 Einreiseerlaubnisse erteilt, wie das Auswärtige Amt der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte.

Vor einem Jahr trat die Regelung in Kraft, wonach auch "subsidiär Schutzberechtigte" - in der Regel Bürgerkriegsflüchtlinge - wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. CDU, CSU und SPD hatten sich nach mühsamen Verhandlungen auf die Öffnung geeinigt. Allerdings gibt es eine monatliche Obergrenze von 1000 positiven Entscheidungen beim Bundesverwaltungsamt.

Die deutschen Vertretungen im Ausland nehmen die Anträge auf Familiennachzug entgegen, die Ausländerbehörden in Deutschland prüfen sie. Das Bundesverwaltungsamt wacht darüber, dass nicht mehr als 1000 Genehmigungen pro Monat erteilt werden. Da es einen Zeitverzug zwischen den verschiedenen Stufen im Verfahren gibt, kann es sein, dass in manchen Monaten mehr als 1000 Visa vergeben werden.

Die Neuregelung war zunächst schleppend in Gang gekommen. Zwischen Dezember und Mai wurden dann aber jeden Monat mehr als 1000 Visa erteilt. Im Juni waren es 804 Visa.

Unterschiedliche Schutzkategorien für Asylbewerber

Für Asylbewerber, die in Deutschland Schutz erhalten, gibt es unterschiedliche Kategorien. Wer in seiner Heimat politisch verfolgt wurde oder nach der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt ist, darf seine Familie nachholen - auch dann, wenn er für deren Unterhalt nicht selbst aufkommen kann.

"Subsidiären Schutz" erhält, wer zwar nicht verfolgt wird, bei einer Rückkehr ins Herkunftsland aber trotzdem in Gefahr wäre, etwa weil dort Krieg herrscht. Das betrifft vor allem Flüchtlinge aus Syrien. Für Menschen mit diesem eingeschränkten Schutzstatus war der Familiennachzug zuvor zwei Jahre lang ganz ausgesetzt.

Erwachsene können Ehepartner und minderjährige Kinder zu sich holen. Auch die Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erhalten Visa.

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