Fall Edathy:Wie aus "strafrechtlich irrelevant" eine Razzia wurde

Bürgerbüro Sebastian Edathy

Ein Polizeiauto steht am Tag der Durchsuchungen in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses von Sebastian Edathy.

(Foto: dpa)

Schon im Oktober stuft das BKA die von Sebastian Edathy erworbenen Filme als "strafrechtlich irrelevant" ein. Am 10. Februar ordnet das Amtsgericht Hannover trotzdem Durchsuchungen an. "Aufgrund kriminalistischer Erfahrung" sei davon auszugehen, dass der Besteller auch strafbares Material besitze.

Von Hans Leyendecker und Tanjev Schultz

Die Akte mit dem Aktenzeichen 3714 Js 9585/14 ist dünn. Vielleicht achtzig Blatt stecken zwischen Pappdeckeln. Man kann mithilfe der Papiere den Behördenweg im Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy bis hin zum Ermittlungsverfahren nachzeichnen: Zunächst war das Bundeskriminalamt (BKA) dran. Am 17. Oktober 2013 fertigt es eine Auswertung der insgesamt 31 Filme und Foto-Sets, die Edathy in neun Bestellungen zwischen dem 21. Oktober 2005 und dem 18. Juni 2010 bei einer kanadischen Versandfirma erworben haben soll. Angeblich verwendete Edathy unterschiedliche E-Mail-Adressen. Die meisten Aufnahmen hatte er sich per Post schicken lassen, zwei Lieferungen sollen vom Internet heruntergeladen worden sein - von Rechnern, die zum IT-Referat des Bundestags gehören.

Das BKA schaltete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ein, die den Fall an Spezialisten für Aufklärung von Kinderpornografie in Gießen weiterleitete. Die Akte kam dann zur Generalstaatsanwaltschaft in Celle und landete schließlich bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Der Eingangsstempel trägt das Datum 5.11.2013.

Es war noch immer kein Ermittlungsverfahren, sondern nur ein Prüfvorgang, der streng vertraulich behandelt werden sollte. Nur der zuständige Sachbearbeiter, Oberstaatsanwalt Thomas Klinge, der früher mal Pressesprecher der Behörde war, kannte den Vorgang. Und natürlich der Leiter der Behörde, Jörg Fröhlich, der die Unterlagen im verschlossenen Umschlag vom "General" aus Celle bekommen hatte.

Man habe auf Diskretion großen Wert gelegt, sagt Fröhlich am Freitag auf einer Pressekonferenz in Hannover. Der Vorgang sei als "Verschlusssache" behandelt worden. Fast geheim also. Doch mittlerweile kann man den Eindruck haben, dass in Berlin, aber auch in Niedersachsen, jeder, der etwas auf sich hält, den Vorgang zumindest in Umrissen frühzeitig kannte und dann, vertraulich, weitererzählt hat. Es ist, das verrät die Akte, eine komplizierte Materie, die anders ist als andere Bereiche des Strafrechts.

Das beginnt schon mit der Prüfung der Filme durch das BKA. Etwa 800 deutsche Kunden soll der kanadische Anbieter gehabt haben. Fachleute teilen das Material in zwei Kategorien. Erste Kategorie: kinder- und jugendpornografisches Material. Zweite Kategorie: nichtpornografische Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen. Bei diesen Aufnahmen komme es nicht zu sexuellen Handlungen und es gebe auch keine Fokussierung auf den Genitalbereich.

In Berlin wurde vertraulich getuschelt

Edathys Bestellungen fallen, nach derzeitigem Stand, in die Kategorie zwei. In der BKA-Liste steht zu jedem der bestellten Filme die Wertung: "strafrechtlich irrelevant". Das Wort meint eigentlich unerheblich, belanglos. Die Internetermittler in Gießen verwenden deshalb lieber die Bezeichnung "sollte strafrechtlich nicht relevant sein". Einmal vermerkt das BKA: "ohne Beweismittel". Das meint wohl, dieser Film lag den Ermittlern nicht vor.

Fröhlich sagt, seine Behörde habe den Fall eingehend prüfen und mit anderen Fällen vergleichen wollen. In Hannover gibt es derzeit 16 Verfahren mit kanadischem Bezug. Außer Edathy ist keiner der Beschuldigten bekannt. In etwa jedem vierten Fall, so hat Fröhlich aufgeschrieben, gebe es in der Zuständigkeit seiner Staatsanwaltschaft Vorerkenntnisse über die Besteller wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder wegen Besitzes von Kinderpornografie.

In Berlin wurde längst vertraulich getuschelt, da schaltete Edathy am 27. November den Berliner Anwalt Christian Noll ein. Der sollte schauen, ob ein Verfahren im Anmarsch sei. Da unklar war, wo es laufen könnte, fragte Noll in Viersen und Berlin nach. Aber die Geschichte spielte in Hannover. Die Registrierstelle wusste nichts, der General in Celle, der seit der Behandlung des Falls Christian Wulff keinen Ruf mehr zu verlieren hat, gab sich zugeknöpft.

"Es bestand aus unserer Sicht kein Zeitdruck"

Im Dezember war Noll erstmals in Hannover, bot Kooperation an. Man tat so, als liege nichts vor. Am 22. Januar war Noll erneut in Hannover. Er erklärte, wie aus Aktenstücken hervorgeht, dass sein Mandant solche Filme bestellt habe und nun fürchte, dass gegen ihn Ermittlungen eingeleitet würden. Edathy besitze diese Filme nicht mehr. 2010 sei die letzte Lieferung gewesen. Das kam den Ermittlern verdächtig vor. Sie schlossen nicht aus, dass Edathy danach möglicherweise kinderpornografisches Material übers Internet heruntergeladen haben könnte. Einen Beleg dafür haben sie nicht.

Staatsanwalt Klinge sagte nicht, dass ein Verfahren bevorstand. Das ist einerseits nachzuvollziehen: Eine bevorstehende Durchsuchung hätte dadurch gefährdet werden können. Andererseits: Wenn Edathy etwas zu verbergen gehabt hätte, wäre es nicht so schwierig gewesen, Material in den Wochen der Ungewissheit zu beseitigen. Dennoch sagte Fröhlich am Freitag auf die Frage, warum er nicht schneller gehandelt habe, als ihn der Vorgang erreichte: "Es bestand aus unserer Sicht kein Zeitdruck." Und erst jetzt will der Leiter der Staatsanwaltschaft aus den Medien erfahren haben, dass etliche Politiker längst von einem Verdacht gegen Edathy Bescheid wussten. Das mache ihn "fassungslos", sagte Fröhlich.

Andere Staatsanwaltschaften schicken einen Boten

Als sich die Ermittler entschlossen, dem Abgeordneten Edathy ein Aktenzeichen zu geben, mussten sie den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert informieren. Am 6. Februar unterschrieb Fröhlich einen vierseitigen Brief an Lammert. Am selben Tag ging der Brief mit dem Hinweis "Persönlich/Vertraulich" in die normale Post. Doch erst am 12. Februar traf er in Berlin ein. Fröhlich kann sich das nur schwer erklären. Andere Staatsanwaltschaften schicken in ähnlichen Fällen einen Boten.

Und dann musste es schnell gehen. Am 10. Februar fertigte ein Richter des Amtsgerichts Hannover einen zweiseitigen Durchsuchungsbeschluss. Er verwendete Blocktexte aus anderen Verfahren. Auch wenn ein Straftatbestand des einschlägigen Paragrafen noch "nicht erfüllt sein mag", spreche der Versand und Erwerb der Filme dafür, dass bei dem Besteller eine pädophile Neigung bestehe. "Aufgrund kriminalistischer Erfahrung" sei davon auszugehen, dass der Besteller auch strafbares Material besitze. Durch die gesamte Akte zieht sich die Floskel, die kriminalistische Erfahrung lehre, dass alles immer viel schlimmer sei.

Der Richter merkte auch an, es bedürfe im Fall Edathy erst noch einer abschließenden Bewertung, ob nicht doch einzelne Aufnahmen den "Begriff der Kinderpornografie" einschließen würden. Ähnlich sieht das Fröhlich. Edathy betonte dagegen nach der Razzia, ein strafbares Verhalten liege nicht vor.

Ein verzwickter Stoff. In dem Brief an Lammert verweist Fröhlich darauf, dass "zahlreiche" andere Amtsgerichte - unter anderem in München, Augsburg, Dresden, Flensburg - auf ähnlicher Grundlage Durchsuchungsbeschlüsse ausgestellt hätten.

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