Soziale Netzwerke:Union für Klarnamenpflicht im Internet

Soziale Netzwerke: Facebook will die Klarnamenpflicht schon lange durchsetzen.

Facebook will die Klarnamenpflicht schon lange durchsetzen.

(Foto: AFP)
  • Manfred Weber und Wolfgang Schäuble treten für eine Klarnamenpflicht im Internet ein.
  • Damit sollen Nutzer in sozialen Netzwerken keine Pseudonyme mehr benutzen dürfen.
  • Soziale Medien seien ein öffentlicher Raum, sagte Weber. Es sollte erkennbar sein, wer hinter einem Profil steht.

Führende Politiker aus CDU und CSU sprechen sich für eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken aus. Demnach sollen im Internet keine Spitz- oder Tarnnamen mehr verwendet werden dürften. Nach Manfred Weber, Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei bei der Europawahl, bezieht auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble von der CDU Position für Klarnamen.

Dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel sagte Schäuble: "Für eine offene Gesellschaft ist es schwer erträglich, wenn sich die Menschen bei Debatten im Internet nicht offen gegenübertreten." Zu oft würden "Privatleute und Personen des öffentlichen Lebens gerade unter dem Schutz der Anonymität beleidigt und bedroht".

CSU-Mann Weber hatte im TV-Duell mit seinem sozialdemokratischen Konkurrenten Frans Timmermans im ZDF gesagt, soziale Medien seien heute ein öffentlicher Raum. Deshalb sollte auch dort jeder zeigen, wer hinter einem Profil stehe. Timmermans lehnte ein solches Gesetz ab. Das sei übertrieben.

Vor dem Hintergrund von Hass und Hetze gegen Andersdenkende im Internet sagte Schäuble dem Spiegel, er wünsche sich, "dass die Verrohung im Netz nicht achselzuckend hingenommen wird".

Die Debatte um die Klarnamenpflicht wird auch vor dem Hintergrund einer Regelung in Österreich geführt. Das sogenannte digitale Vermummungsgebot besagt, dass User künftig zwar weiter unter Pseudonym im Internet posten dürfen, die Plattformen die Identität der Nutzer aber kennen und sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden herausgeben müssen. Nutzer in Österreich müssen sich deshalb in Zukunft mit Name und Adresse registrieren lassen.

Für das soziale Netzwerk Facebook als Werbeumfeld ist die Klarnamenpflicht Teil des Geschäftsmodells. In seinen Nutzungsbedingungen verlangt Facebook deshalb, dass sich User unter ihrem echten Namen registrieren. Andernfalls droht das soziale Netzwerk, die Konten zu sperren. Hiergegen gibt es seit Jahren Klagen von Datenschützern, zum Beispiel vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Der VZBV argumentierte, dass das Telemediengesetz die Klarnamenpflicht verbiete. Dort heißt es, dass Online-Dienste "die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen haben, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist." In einem Urteil von Februar 2018 verbot das Landgericht Berlin jedoch lediglich eine Klausel in den AGB von Facebook zur Klarnamenpflicht. Zur Vereinbarkeit mit dem Telemediengesetz äußerte sich das Gericht nicht.

Ob die von Schäuble und Weber geforderte Klarnamenpflicht mit dem Telemediengesetz vereinbar ist, ist also noch ungeklärt. Facebook selbst hat wegen Verstoßes gegen die Klarnamenpflicht immer wieder Konten gesperrt, die selbstaufgestellte Regel über die Jahre jedoch mit mit unterschiedlich großem Eifer durchgesetzt.

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