Historisches Votum:Europäisches Parlament fordert Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn

Die Abgeordneten in Straßburg stimmten dem Antrag am Mittwoch mit der erforderlichen Mehrheit zu. Nun muss der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs endgültig beschließen.

Das Europaparlament hat die Weichen für ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn gestellt. Mehr als zwei Drittel der Abgeordneten (Ja- und Neinstimmen; ohne Enthaltungen) stimmten am Mittwoch dafür, dass der Rat das Thema auf seine Tagesordnung setzen muss.

Für einen kritischen Bericht der niederländischen Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini stimmten 448 Abgeordnete, dagegen waren 197 und 48 enthielten sich. In dem Bericht werden Orbáns Regierung zahlreiche Verstöße vorgeworfen - unter anderem Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz, Einschränkungen der Medienfreiheit, die Einschränkung der Rechte von Minderheiten oder Maßnahmen gegen Nichtregierungsorganisationen.

Der Ausgang der Abstimmung hing erheblich vom Verhalten der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) ab, die mit 219 Mitgliedern die größte Gruppe im Europaparlament ist.

Kurz vor der Abstimmung hatte sich die EVP in der Frage der Verfahrenseröffnung gespalten gezeigt. Zur konservativen EVP gehört auch die Fidesz-Partei des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán. Fraktionschef Manfred Weber (CSU) hatte angekündigt, für den Antrag zu stimmen.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begrüßte in seiner Rede zur Lage der EU am Vormittag die Eröffnung von Verfahren gegen Mitgliedsländer, bei denen es deutliche Hinweise gibt, dass sie gegen Prinzipien des Rechtsstaates verstoßen. "Artikel 7 muss dort, wo der Rechtsstaat in Gefahr ist, Anwendung finden", sagte Juncker vor dem Parlament.

Gegen Polen läuft bereits ein Rechtsstaatsverfahren. Dieses war von der EU-Kommission angestoßen worden. Am Ende eines solchen Verfahrens kann der Entzug der Stimmrechte für das betroffene Land im EU-Rat stehen. Juncker nannte Polen und Ungarn nicht explizit, betonte aber, dass die gesamte EU-Kommission hinter den Bemühungen seines Stellvertreters Frans Timmermans zur Durchsetzung der Prinzipien stehe: "Die EU-Kommission stellt sich weiter allen Angriffen gegen den Rechtsstaat entgegen."

Das Parlament hat zum ersten Mal in seiner Geschichte über ein Rechtsstaatsverfahren abgestimmt. Der Rat der Mitgliedstaaten ist mit dem Votum lediglich verpflichtet, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Er entscheidet, ob das Verfahren nach Artikel 7 des Vertrags von Lissabon eingeleitet wird.

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