Ein Bermudadreieck::Studium mit Kind und Nebenjob

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Im Studentenleben müsste ein Kind doch Platz haben: Krippen und Kindergärten nur für Akademiker-Nachwuchs, der Alltag ist frei einzuteilen — kurioserweise steht Frau finanziell oft besser da, wenn sie sich exmatrikuliert.

Von Corinna Nohn

Dass es nicht leicht ist, während der Ausbildung ein Kind großzuziehen, dürfte sich herumgesprochen haben. Viele junge Frauen sehen sich von vorneherein nicht in der Lage, Prüfungsstress und Windelwechsel unter einen Hut zu bekommen, und brechen die Ausbildung ab.

Mit Kindern im Schlepptau zu studiern ist hart genug. Wer soll denn da noch Geld verdienen? (Foto: Foto: ddp)

Diejenigen, die sich für Ausbildung mit Kind entscheiden, haben sich also gründlich Gedanken gemacht, wie belastbar sie sind und worauf sie womöglich verzichten müssen. Viele junge Frauen hätten auch durchaus das Stehvermögen, die Lehre oder das Studium als Mutter fortzuführen — doch nicht selten scheitert das am schnöden Mammon.

Der Staat scheint nicht viel Wert darauf zu legen, dass Schwangere eine angefangene Ausbildung beenden, um später selbst für ihren Unterhalt und die Versorgung ihres Kindes aufkommen zu können: Dass man einfacher in den Genuss staatlicher Finanzhilfen kommt, wenn man zum Beispiel sein Studium abbricht, spricht Bände.

Kein Anspruch auf laufende Sozialhilfe

So hat eine Studierende zwar eventuell Anspruch auf Unterstützung in Form von Ausbildungsförderung (BaföG), nicht aber auf fortlaufende Sozialhilfe. Auch nicht, wenn sie sich ihr Studium selbst finanziert.

Studium, Kindererziehung und dann noch ein Nebenjob — diese Dreifachbelastung ist auch mit Hilfe von Großmüttern und Lebenspartnern kaum zu meistern. Es soll vorkommen, dass Studentinnen auf dem Sozialamt lapidar geraten wird, ihr Studium doch abzubrechen, um Anspruch auf höhere Leistungen zu haben.

Auch Heidi Winter-Schwarz, Leiterin der Katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen der Caritas in Nürnberg, sind solche Fällen bekannt. "Dabei können die Studentinnen ja zumindest die einmaligen Zahlungen, zum Beispiel für Umstandsbekleidung oder Baby-Ausstattung, beantragen. Aber das wissen sie oft nicht", erläutert sie.

Außerdem haben sowohl Studentinnen als auch Auszubildende in der Lehre einen Anspruch auf den so genannten "Mehrbedarf" während der Schwangerschaft — auch ohne, dass sie die laufende Sozialhilfe beziehen. Dieser Mehrbedarf fällt regional unterschiedlich hoch aus und wird ab der zwölften Schwangerschaftswoche bis zur Geburt des Kindes gewährt.

Sind die jungen Mütter auf sich allein gestellt oder verdienen weder sie selbst noch ihre Partner üppig, haben sie auch Anspruch auf Erziehungsgeld: Bis zu zwei Jahren nach der Geburt zahlt der Staat monatlich 300 Euro. Außerdem können sie Kindergeld (154 Euro monatlich pro Kind, ab dem vierten Kind monatlich 179 Euro) beantragen, dass allen Eltern unabhängig von ihrem Eikommen zusteht.

Schlechte Beratung gang und gäbe

Pia Klarner-Dirr, Leiterin der Katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in München, hat festgestellt, dass die jungen Frauen oft nicht genau wissen, welche Leistungen ihnen zustehen: "Wir weisen deshalb gezielt darauf hin, wonach die Schwangeren auf den Sozialämtern fragen müssen. Sonst heißt es nachher: Das hat ja keiner beantragt."

Was eine Schwangere tatsächlich für Leistungen beziehe, hänge vom Sachbearbeiter ab. Denn die kämen ihrer Beratungspflicht nicht immer so genau nach, meint Pia Klarner-Dirr.

Schließlich hat eventuell auch das Kind, sobald es auf der Welt ist, einen eigenen Anspruch auf Sozialhilfe — egal, ob die Mutter Sozialhilfe empfängt, studiert oder eine Lehre macht.

Voraussetzung für alle Sozialleistungen ist natürlich, dass weder die junge Mutter noch der Vater des Kindes vermögend ist oder mehr Geld verdient, als die entsprechenden Betragsgrenzen erlauben.

Mit dem 1.1.2005, sprich: Hartz IV, wird es nicht besser: Während die laufenden Sozialleistungen erhöht werden, fallen viele Einmal-Zahlungen für Schwangere und Mütter weg. Studentinnen haben also noch weniger Möglichkeiten, staatliche Finanzhilfen zu erhalten. "Genau wissen wir aber noch nicht, wie das alles geregelt sein wird" sagt Heidi Winter-Schwarz.

Viele Studentinnen seien schon jetzt auf zusätzliche finanzielle Unterstützung von regionalen Fonds angewiesen. "Wir versuchen zum Beispiel, Zuschüsse von der Bayrischen Landesstiftung 'Hilfe für Mutter und Kind' oder den Bischöflichen Härtefonds zu erwirken" fügt Heidi Winter-Schwarz hinzu.

Betreuungsplätze sind rar

Größtes Problem auch für Mütter in der Ausbildung ist die Kinderbetreuung. Zwar gibt es an den meisten Universitäten Kindertagesstätten und Kindergärten, die nur oder vorwiegend Kinder von Studierenden aufnehmen.

Studenten haben dementsprechend größere Chancen, einen Platz für ihr Kind zu finden, als Eltern, die auf städtische Einrichtungen angewiesen sind. Aber auch hier gilt: Plätze sind rar — und müssen bezahlt werden.

So gibt es zum Beispiel in München 146 Kindertagesstätten-Plätze, die für studentischen Nachwuchs reserviert sind. Zur Zeit stehen rund 100 Kinder auf der Warteliste. Kosten: 260 Euro pro Monat für einen Ganztags-Platz, 140 Euro für Halbtags-Betreuung. Die Kosten übernehme häufig das Jugendamt, außer, der Partner verdiene zu viel, erklärt Beate Mittring, die beim Studentenwerk München Beratung für Schwangere und Studenen mit Kind anbietet.

Woher das Geld nehmen, wenn man noch nicht arbeitet?

Auf dem Gelände der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität gibt es auch einen Uni-Kinder-Garten: Etwa die Hälfte der 69 kleinen Besucher sind Kinder von Studierenden oder Angestellten der Universität; Studenten-Kinder werden bevorzugt. Im Uni-Kinder-Garten würden die Plätze für Studentenkinder meistens ausreichen, erklärt die stellvertretende Leiterin Nina Mandela.

Aber sicherlich können sich viele Studierende den Kindergartenplatz nicht leisten und werden ihn deshalb gar nicht erst beantragen: Schließlich sind jeden Monat Gebühren sowie Spiel- und Essengeld von rund 300 Euro fällig, und nicht alle Eltern erhalten den Zuschuss in Höhe von 115 Euro vom Jugendamt.

Beate Mittring ist jedoch der Meinung, dass es auch viele gute Seiten habe, als Studentin ein Kind groß zu ziehen: "Man hat ja doch mehr Freiheiten als in anderen Lebenssituationen. Besonders, wenn beide Elternteile studieren, können die sich das sehr gut einteilen." Natürlich ist man im Studium flexibel, wann man welche Vorlesungen besucht, und kann einfacher auf "Teilzeit" umstellen.

Voraussetzung ist aber, dass der Lebensunterhalt der studierenden Eltern gesichert ist und sie bei der Verteilung von Krippen- und Kindergartenplätzen nicht auf der Warteliste landen.

Im Gegensatz zu Studentinnen steht Müttern in der Lehre Mutterschaftsgeld zu — die Höhe ist abhängig von der Entlohnung, gezahlt wird ab der sechsten Woche vor dem Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt. Aber wenn Frau den Gesellentitel haben will, muss sie irgendwann wieder täglich am Arbeitsplatz oder in der Berufsschule erscheinen. "Und Teilzeit-Ausbildungsplätze gibt es zu wenige", findet Heidi Winter-Schwarz.

Womit man wieder beim Thema fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung wäre: Gerade hat die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wieder gemeldet, dass es in Deutschland zu wenig Kindertagesstätten- und gärten gebe.

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