Zschäpe vor Gericht:NSU-Prozess: Richter will mit Plädoyers beginnen

Beate Zschäpe

Die Angeklagte Beate Zschäpe (l.) betritt den Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München.

(Foto: dpa)
  • Das Gericht will die Beweisaufnahme im NSU-Prozess zeitnah beenden - Richter Götzl setzt für letzte Anträge eine Frist bis Dienstag kommender Woche.
  • Auf die Beweisaufnahme folgen die Plädoyers von Anklage und Verteidigung. Sie dürften sich über mehrere Wochen hinziehen.
  • Ein Urteilstermin ist noch nicht bekannt.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München sollen die Plädoyers beginnen. Das Gericht will die Beweisaufnahme um die zehn Morde, zwei Bombenanschläge, 15 Raubüberfälle der mutmaßlichen Rechtsterrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) zeitnah beenden. Dies hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl an diesem Dienstag, dem 351. Verhandlungstag, bekannt gegeben.

Götzl hat den Verteidigern der insgesamt fünf Angeklagten, den Anwälten der Opfer und den Vertretern der Bundesanwaltschaft eine einwöchige Frist für letzte Beweisanträge gesetzt. Bis zum 14. März müssen nach dieser Verfügung des Senats die letzten Anträge gestellt werden.

Die Verteidiger von Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben wirkten überrascht bis geschockt. Auf ihren Antrag hin wurde die Verhandlung zunächst bis zum Nachmittag unterbrochen. Möglicherweise wird es dann Widerstandsversuche der Anwälte gegen die Senatsverfügung geben.

Der Prozess gegen Zschäpe, Ralf Wohlleben, Holger G., André E. und Carsten S. hat vor beinahe vier Jahren, im Mai 2013, begonnen. Bei insgesamt 14 Verteidigern, drei Vertretern der Bundesanwaltschaft, 62 Nebenklägern und 92 Opferanwälten ist damit zu rechnen, dass auch die Plädoyers über mehrere Wochen gehen werden. Ein Urteilstermin ist nach wie vor nicht bekannt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: