CDU-Politiker Müller wird Verfassungsrichter:Zur Unabhängigkeit gehört Distanz

Berlin regiert, Karlsruhe kontrolliert: In diesem Verhältnis stehen Politik und Verfassungsgericht. Es ist schädlich, dass der frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller zum Verfassungsrichter gewählt wurde - auch wenn sich der CDU-Politiker ändern wird.

Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Meist einigten sich die Richtermacher diskret, dann kam es aber doch zur offenen Blockade: Jemand, der parteipolitisch exponiert sei, gehöre nicht ans Bundesverfassungsgericht - sagte die CDU, und zwar 1993. Und Herta Däubler-Gmelin (SPD) blieb verwehrt, was Peter Müller (CDU) nun eröffnet wird: eine zweite Karriere als Richter in Karlsruhe.

Peter Müller

Der ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller bei seiner letzten Pressekonferenz. Der CDU-Politiker wird künftig als Richter in Karlsruhe tätig sein.

(Foto: dpa)

Die Argumente waren damals nicht falsch, sie sind es auch heute nicht. Denn Politik und Verfassungsgericht existieren in einem Spannungsverhältnis: Berlin regiert, Karlsruhe kontrolliert. Dass zur Unabhängigkeit der Kontrolleure Distanz gehört, haben die Richter vor Jahren sinnbildlich deutlich gemacht, indem sie als einziges Verfassungsorgan dem Standort Berlin fernblieben - weil zu viel Nähe korrumpiert.

Wahr ist aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht kein gehobenes Amtsgericht ist, das allein mit Professoren und gelernten Richtern bestückt sein darf. Entscheidend ist die richtige Mischung aus Theoretikern und Praktikern; diesmal wäre beispielsweise die Wahl eines Anwalts überfällig gewesen, der stärkste juristische Berufsstand ist in Karlsruhe notorisch unterrepräsentiert.

Zur Vielfalt im Gericht gehören auch Politiker, und damit beginnt das Dilemma. Ihr Wissen darüber, wie Strippen gezogen werden, ihre Lebenszeit, die sie in den Hinterzimmern der Macht verbracht haben, kurz: ihre Insiderkenntnisse der diskreten Seite der Demokratie sind unverzichtbar für ein Gericht, das in die Politik hineinwirkt. Zugleich aber müssen sie in Karlsruhe all dies hinter sich lassen, müssen die Drähte zu ihren Netzwerken kappen und sich aus dem Gestrüpp parteipolitischer Loyalitäten lösen. Das gilt zumal für den Zweiten Senat, dem Müller angehören wird. Dessen Urteile greifen tief ins Räderwerk der Politik ein, es geht um Wahlrecht oder Abgeordnetenbefugnisse, um europäische Integration und Länderfinanzausgleich.

Kann das wirklich funktionieren mit jemandem, der schon in der Jungen Union war, bevor er Abitur machte? Der nur vier Jahre Richter, aber zwölf Jahre Ministerpräsident war? Die Minimalantwort darauf lautet: Peter Müller wird die höchstrichterliche Arbeit nicht stören, er mag ihr sogar nützen.

Die Integrationskraft des Gerichts ist immens. Der Karlsruher Zaubertrank aus Entscheidungsmacht und echter Unabhängigkeit - Richter müssen nicht auf eine Wiederwahl schielen - kann erstaunliche Verwandlungen bewirken: Immer wieder haben Richter hat mit heimlichem Vergnügen ignoriert, welcher Partei sie den Posten verdanken. Außerdem spielt Müller nicht Solo: Wer den sieben Senatskollegen mit politischen Reden kommt, wird nichts als kühle Arroganz ernten.

Schädlich ist Müllers Wahl trotzdem. Denn der böse Schein, den ein Spitzenpolitiker im Richteramt wirft, ist mehr als ein Kratzer am Image. Das Bundesverfassungsgericht lebt von seiner hohen Reputation. Deren wichtigste Wurzel ist der größtmögliche Abstand zu den Parteien.

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