Bundeswehreinsatz im Innern:Arsen für das Grundgesetz

Schäuble kämpft seit 15 Jahren dafür, jetzt kann ihn nur noch die Opposition verhindern: Den Einsatz der Bundeswehr im Inland.

Heribert Prantl

Es ist ein vergiftetes Geschenk zum 60. Jubiläum: Die große Koalition schickt sich an, das Grundgesetz zu ändern. Sie will den bisher verbotenen Bundeswehreinsatz im Inneren zulassen.

Sie will beschließen, was die Verfassung bisher ausschließt. Sie will die Amtshilfe der Bundeswehr für die Polizei zumal bei Terrorgefahr erlauben. Dies ist ein Bruch mit der deutschen Grundgesetztradition.

Nur in absoluten Ausnahmefällen soll die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden, heißt es beschwichtigend. Der Mechanismus dieser absoluten Ausnahmefälle ist bekannt: Aus ihnen wird über kurz oder lang, meist über kurz, eine Regel.

Bei ganz vielen Sicherheitsgesetzen war das schon so. Daher muss es bei dem ehernen Verbot bleiben: Innere Sicherheit ist eine Sache der Polizei, nicht des Militärs. Das Militär ist keine Hilfspolizei, solange es eine gut funktionierende Polizei gibt; und die gibt es in Deutschland.

Natürlich, da hat Schäuble recht, ist die Bundeswehr, anders als die Reichswehr, kein Staat im Staate, keine Truppe, die Ordnungsfaktor im Inneren spielen will.

Gleichwohl bleibt der Grundgedanke der Verfassung gültig: Machtmissbrauch durch Missbrauch der Bundeswehr soll ausgeschlossen bleiben - nicht nur deswegen, weil die Verantwortlichen verantwortlich handeln, sondern weil das Grundgesetz den Militäreinsatz im Inneren kompromisslos verbietet.

Schäuble verfolgt seine Pläne seit über 15 Jahren. Das macht sie nicht besser. Aber der Widerstand schwindet. Jetzt hängt es von den Grünen, der Linken und vor allem von den Freien Demokraten ab, ob Schäuble es schafft.

Wenn die von ihnen mitregierten Länder sich verweigern, gibt es im Bundesrat nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: