Flüchtlingspolitik:Bundestag will Georgien und Maghreb-Staaten als sicher einstufen

  • Der Bundestag hat mehrheitlich für die Einstufung von Georgien sowie der Maghreb-Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten gestimmt.
  • Damit sollen schnellere Asylverfahren für Menschen aus diesen Ländern und auch schnellere Abschiebungen ermöglicht werden.
  • Allerdings kann die Regelung nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt, was schon einmal am Widerstand von Grünen und Linken gescheitert ist.

Von Jana Anzlinger und Juri Auel

Der Bundestag möchte die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten um vier Länder erweitern: Georgien, Tunesien, Algerien und Marokko. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf stimmten am Freitagvormittag 509 Abgeordnete. Dagegen stimmten 138 Bundestagsmitglieder, vier enthielten sich.

Diese Entscheidung hat der Bundestag nicht zum ersten Mal getroffen - und auch dieses Mal ist offen, ob aus dem Entwurf wirklich ein Gesetz wird.

Worum geht es?

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Georgien und die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass über Asyl- und Schutzsuchende aus diesen Ländern schneller entschieden werden kann. Abschiebungen sollen so erleichtert und beschleunigt werden.

Was bedeutet "sicheres Herkunftsland"?

Die Kriterien, die ein sicherer Herkunftsstaat erfüllen muss, sind im Grundgesetz geregelt: Als sicher gelten Länder, "bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet". Unter die letztgenannten Punkte fällt zum Beispiel Folter.

Die Einstufung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat erfolgt durch ein Gesetz, dem neben der Bundestag auch der Bundesrat zustimmen muss.

Heißt das, dass Flüchtlinge aus diesen Ländern kein Asyl bekommen können?

Nein, es gilt lediglich die Regelvermutung, dass die Anträge dieser Menschen unbegründet sind. Wer jedoch nachweisen kann, dass ihm Verfolgung droht, obwohl das Land eigentlich als sicher gilt, kann trotzdem Asyl erhalten. Bei Ablehnungen hat der Betroffene weniger Zeit, dagegen rechtlich vorzugehen. Somit sollen entsprechende Asylverfahren beschleunigt werden. In der Praxis hält sich der Zeitgewinn jedoch in Grenzen.

Welche Länder gelten als sicher?

Neben den Ländern der Europäischen Union sowie Ghana und Senegal gelten die sechs Balkanstaaten Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo, Montenegro und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer.

Womit begründet die Bundesregierung ihren Schritt bei den Maghreb-Staaten und Georgien?

Die Bundesregierung begründet das Vorhaben vor allem mit geringen Chancen der Bewerber aus diesen Ländern: Sie erhalten in Deutschland nur selten Asyl. Der subsidiäre Schutz kommt für sie nicht infrage, weil ihre Herkunftsländer keine Kriegs- oder Krisengebiete sind. Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass persönlich Verfolgte auch weiterhin Anspruch auf Asyl hätten. Innenminister Horst Seehofer betonte in seiner Rede vor der Abstimmung zudem, dass es mit dem Fachkräftezuwanderungsgesetz einen neuen Weg der regulären Einwanderung gebe.

Was spricht den Kritikern zufolge dagegen?

Sie verweisen auf die aus ihrer Sicht unzureichende Menschenrechtslage in Marokko, Algerien und Tunesien. Unter anderem ist Homosexualität in den drei Maghreb-Staaten strafbar. "Auch die Lage der Frauen ist dort katastrophal", sagte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke im Bundestag. Beispielsweise kämen Vergewaltiger von Frauen und Mädchen straffrei davon.

Die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg bezeichnete den Entwurf in ihrer Bundestagsrede als "Lehrstück für Populismus". Alle Asylsuchenden hätten einen Anspruch auf Einzelfallprüfungen.

Warum steht die Ausweitung um diese vier Länder in Berlin seit Jahren auf der Agenda?

Die große Koalition war 2017 mit einem ähnlichen Entwurf zu den Maghreb-Staaten im Bundesrat am Widerstand mehrerer Länder gescheitert, in denen die Grünen und die Linkspartei mitregieren.

Um die Zustimmung einer ausreichenden Anzahl von Ländern zu bekommen, hat der Innenausschuss des Bundestages den Gesetzesentwurf überarbeitet: Flüchtlinge, bei denen das Risiko besteht, dass sie ihre Rechte im Asylverfahren nicht wahrnehmen, weil sie "aus Scham oder anderen Gründen" Hemmungen haben, ihre Fluchtgründe vorzutragen, sollen jetzt Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung erhalten. Das können Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige oder Menschen sein, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in ihrem Herkunftsland diskriminiert worden sind.

Wie geht es jetzt weiter?

Grüne und Linke haben im Bundestag gegen die Einstufung gestimmt und könnten dies auch im Bundesrat wieder geschlossen tun.

In Niedersachsen, wo es Widerstand gegeben hatte, sind die Grünen im vergangenen Jahr aus der Regierung ausgeschieden. Aus Hessen heißt es, dass bei den Koalitionsverhandlungen der neuen Landesregierung eine Enthaltung vereinbart worden sei.

Das von Grün-Schwarz regierte Baden-Württemberg hat deutlich gemacht, dass seine Zustimmung vom konkreten Konzept zum Schutz gefährdeter Gruppen abhänge. Es könnte sich aber auch enthalten. Baden-Württembergs Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) geht davon aus, dass sein Bundesland der Ausweitung nicht im Weg stehen wird. "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird an uns nicht scheitern", sagte Strobl nach der Entscheidung im Bundestag.

Wenn Baden-Württemberg zustimmt, könnte die Ausweitung dennoch scheitern, wenn das von SPD und Linken regierte Brandenburg nicht zustimmt.

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