Beschluss des Bundeskabinetts:Masernimpfung wird zur Pflicht

Lesezeit: 2 min

Kinder und bestimmte Erwachsene müssen künftig gegen die Krankheit geimpft sein - ansonsten drohen Bußgelder.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Kindergarten- und Schulkinder müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Auch für Erzieherinnen, Lehrer und andere Erwachsene, die in Kitas und Schulen arbeiten, gilt vom kommenden Jahr an eine Impfpflicht. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu. Das Masernschutzgesetz soll im März 2020 in Kraft treten, vorher muss noch der Bundestag zustimmen. "Niemand sollte bei uns in Deutschland noch an Masern erkranken müssen", sagte Spahn in Berlin. Masern seien eine höchst ansteckende Krankheit, die einen "sehr, sehr bösen Verlauf" nehmen könne, in seltenen Fällen bis hin zum Tod.

Konkret müssen Kinder in Zukunft, bevor sie in eine Kindertagesstätte oder Schule aufgenommen werden, die beiden empfohlenen Masernimpfungen nachweisen. Die Regelung gilt auch für die Kindertagespflege. Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, sind nur dann von der Impfpflicht ausgenommen, wenn sie vor 1970 geboren sind oder nachweisen können, dass sie schon eine Masernerkrankung durchgemacht haben - danach ist man ein Leben lang immun gegen das Virus. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, fällt nicht unter die Neuregelung; ebenso Kinder unter einem Jahr, die noch nicht geimpft werden dürfen. Neben Kinderbetreuungseinrichtungen gilt die Pflicht zur Masernimpfung auch für Flüchtlingsunterkünfte und das Personal in medizinischen Einrichtungen, etwa Krankenhäusern.

Kinder, die jetzt schon eine Schule oder Kita besuchen, müssen ihre Impfungen bis Mitte 2021 nachweisen. Impfen dürfen alle Ärzte, außer Zahnärzte. Nicht geimpfte Kinder können in Zukunft vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden. Weil der Schulbesuch wegen der Schulpflicht naturgemäß nicht verweigert werden kann, drohen impfunwilligen Eltern stattdessen Geldbußen von bis zu 2500 Euro. Auch gegen Einrichtungen, die ungeimpfte Kinder aufnehmen, können Geldbußen verhängt werden. Zusätzlich zur Impfpflicht ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, freiwillige Reihenimpfungen auch gegen andere Krankheiten in den Schulen wieder verstärkt möglich zu machen.

Neben der Impfpflicht hat Spahn am Mittwoch zwei weitere Gesetzentwürfe durchs Kabinett gebracht. So soll das "Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke" niedergelassene Apotheker im Wettbewerb mit internationalen Versandapotheken stärken; Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten in Zukunft keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Es ist allerdings umstritten, ob diese Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Man werde das Gespräch mit der EU-Kommission suchen, sagte Spahn.

Zudem nimmt Spahn den Krankenkassen die Kontrolle über den Medizinischen Dienst weg. Der Medizinische Dienst, der unter anderem die Qualität von Pflegeeinrichtungen kontrolliert, wird eine eigenständige Organisation. Spahn erhofft sich davon mehr Unabhängigkeit bei den Prüfungen.

© SZ vom 18.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: