Auschwitz-Prozess:Späte Einsicht, späte Suche nach Nazi-Verbrechern

  • Das Urteil des Landgerichts München gegen den ehemaligen Wachmann des Vernichtungslagers Sobibor, John Demjanjuk, im Mai 2011 markierte einen Neuanfang bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen.
  • Hunderte, längst abgeschlossene Vorgänge holten die Ermittler aus den Archiven. Einer der Erfolge ist der Prozess gegen Oskar Gröning, ehemals SS-Mann im Konzentrationslager Auschwitz.
  • Das deutsche Strafrecht fordert für eine Verurteilung zum Mord oder zur Beihilfe den Nachweis von konkreten Einzeltaten. Dies ist jedoch für Wachmänner in Vernichtungslagern wie Belzec, Sobibor oder Treblinka kaum möglich.

Von Robert Probst

Kaum war das Urteil gesprochen, begannen die Ermittler systematisch alte Akten durchzuarbeiten - und sie wurden fündig. Das Urteil des Landgerichts München gegen den ehemaligen Wachmann des Vernichtungslagers Sobibor, John Demjanjuk, im Mai 2011 markierte einen wohl letzten Neuanfang bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen in ganz Europa. In den Blick gerieten in den folgenden Monaten vor allem die Handlanger der Mordmaschinerie in den Konzentrations- und Vernichtungslagern im besetzten Polen. Hunderte, längst abgeschlossene Vorgänge holten die Ermittler der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg aus den Archiven. Einer der Erfolge ist der Prozess gegen Oskar Gröning; doch die juristische Bewertung birgt durchaus Tücken.

Viel beschrieben ist das Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Unzählige Haupttäter kamen ungeschoren davon, die meisten wurden gar nicht erst vor Gericht gestellt. Das Argument lautete stets: Das waren kleine Befehlsempfänger, die bei einer Weigerung, bei den Morden mitzumachen, um ihr eigenes Leben fürchten mussten. Beide Thesen sind längst widerlegt, doch ein weiteres Problem blieb bestehen bis zum Urteil gegen den gebürtigen Ukrainer und späteren "fremdvölkischen Hilfswilligen" der SS, John Demjanjuk, wegen Beihilfe zum Mord in 28 060 Fällen. Das deutsche Strafrecht fordert für eine Verurteilung zum Mord oder zur Beihilfe den Nachweis von konkreten Einzeltaten. Dies ist jedoch für Wachmänner in Vernichtungslagern wie Belzec, Sobibor oder Treblinka kaum möglich.

Am Ende bleibt nach langen Ermittlungen weniger als ein Dutzend Verfahren

Dort wurden die ankommenden Juden oft innerhalb kürzester Zeit von kaum mehr als 30 deutschen SS-Männern und etwa 120 sogenannten fremdvölkischen Trawniki-Männern in die Gaskammern getrieben, nur ganz wenige entkamen dieser Hölle. Gleichwohl wurde Demjanjuk 2011, damals 91 Jahre alt, in München zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Argument der Richter: Im Jahr 1943 war der Ukrainer als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor als "Teil eines eingespielten Apparats zum Zweck der systematischen Ermordung möglichst vieler Menschen". Das Gericht stützte sich auf Demjanjuks Dienstausweis, Verlegungslisten, Waffenbestandslisten, Urkunden und verlesene Zeugenaussagen, zum Teil fragwürdiger Art, aus der einstigen Sowjetunion.

Der Angeklagte selbst sagte während der gesamten Zeit des Prozesses kein Wort. Und doch blieb Demjanjuk ein freier Mann - nach dem Urteil hob das Gericht den Haftbefehl auf, und der Greis lebte in einem Altersheim im bayerischen Alpenvorland. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen in Revision - doch noch bevor sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall befasste, starb Demjanjuk. Das Urteil ist demnach nie rechtskräftig geworden, und es ist ungeklärt, ob der BGH die Meinung der Münchner Richter für haltbar befunden hätte.

Gleichwohl suchten die Ludwigsburger Ermittler nun nach weiteren in- und ausländischen "Handlangern der Vernichtung" und übergaben den Staatsanwaltschaften zahlreiche Akten. Und die Mühlen der Justiz kamen noch einmal in Gang. Es gab Hausdurchsuchungen in mehreren Städten, Beschuldigte wurden befragt, ihr Gesundheitszustand wurde geprüft. Das Ergebnis war oft ernüchternd, 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs und des Holocaust wenig verwunderlich. Die meisten sind deutlich älter als 85 Jahre und oft kaum mehr vernehmungsfähig. Ganz zu schweigen von der Frage, ob sie einen längeren Prozess überhaupt durchstehen würden. Das Ergebnis in der überwiegenden Zahl der Fälle: Einstellung der Ermittlungen. Weniger als ein Dutzend Verfahren sind derzeit in Deutschland anhängig, die allermeisten befassen sich mit Auschwitz.

Doch hier gibt es ein weiteres Problem. Auschwitz war anders als Sobibor, Belzec und Treblinka kein reines Vernichtungslager, es gab zahlreiche andere Lagerkomplexe und viel mehr SS-Männer. Die Rechtsauffassung, jeder der dort beschäftigt war, sei auch "Teil der Mordmaschinerie" gewesen, dürfte sich für Auschwitz - auch wenn das zynisch klingt - nicht so einfach halten lassen. Häufig war in den vergangenen Jahren von Beschuldigten zu hören: Ja, wir waren da, aber nicht an der Rampe, nicht bei den Gaskammern - sondern, zum Beispiel, als Küchenhelfer.

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