Asylrecht:Bundesregierung ignoriert EuGH-Urteil

Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten laut Europäischem Gerichtshof ihr Recht auf Familiennachzug. Berlin hat dieses Urteil nicht umgesetzt. Die Grünen finden das "skandalös".

Von Constanze von Bullion, Berlin

Unbegleitete Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten ihr Recht auf Familiennachzug. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April beschlossen. Die Bundesregierung aber hat dieses Grundsatzurteil nicht umgesetzt und hält sich offen, ob sie dies überhaupt tun will. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Die Grünen hatten angefragt, "welche Konsequenzen und Handlungserfordernisse" die Bundesregierung aus dem Grundsatzurteil C-550/16 des EuGH ziehe. Das Gericht hatte Eltern einer Eritreerin recht gegeben. Sie war im Februar 2014 in die Niederlande eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Drei Monate später wurde sie volljährig. Als sie sechs Monate später einen Antrag auf Familiennachzug stellte, wurde er abgelehnt: Sie sei volljährig. Dies wies der EuGH zurück. Internationaler Schutz könne nicht von "der mehr oder weniger schnellen Bearbeitung des Antrags" abhängen. Entscheidend für die Frage der Volljährigkeit seien "Zeitpunkt der Einreise" und "Stellung des Asylantrags".

Im Juli fragten die Grünen, wann die Bundesregierung das Urteil umsetze. Das Innenministerium antwortete ausweichend. Man prüfe noch. "Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann gesagt werden, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen auf die Rechtslage und praktische Umsetzung in Deutschland mit dem Urteil verbunden sind."

Das sei nakzeptabel, findet die grüne Vize-Fraktionsvorsitzende Katja Dörner. "Es ist skandalös, dass die Bundesregierung nicht bereit ist, europäisches Recht zu achten, und damit auch bewusst die Rechte junger Geflüchteter beschneidet", sagte sie. "Es gibt nicht einmal eine Zusage, überhaupt aktiv zu werden." Nötig sei die "schnelle Umsetzung" des Urteils, das junge Geflüchtete besserstelle.

Die Wirklichkeit ist eine andere. Bei der aktuellen Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz übernimmt die Bundesregierung die Linie des EuGH nicht. Hier muss Familiennachzug vor der Volljährigkeit des Kindes beantragt werden. Stichtag ist also der Tag, an dem die Familie sich bei einer deutschen Vertretung meldet. Das Urteil des EuGH, wonach als minderjährig alle gelten, die es bei der deutlich früheren Einreise waren, wird umschifft.

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