Antrag auf Asyl:Warum Deutschland Snowden ausliefern würde

Kommt Edward Snowden nach Deutschland? Der NSA-Whistleblower hat um Asyl gebeten, Politiker von Linken und Grünen heißen ihn willkommen. Dabei hat sein Ansinnen kaum Aussicht auf Erfolg. Die Bundesrepublik müsste ihn in die USA abschieben - oder die Amerikaner brüskieren.

Von Johannes Kuhn

Vor wenigen Tagen war es noch eine rein theoretische Frage, jetzt wird sie akut. Hat Edward Snowden mit seinen Spionage-Enthüllungen Schaden von Deutschland abgewendet und verdient er deshalb Asyl? Snowden hat nach Angaben der Enthüllungsplattform Wikileaks in 18 Ländern um eine Aufenthaltserlaubnis ersucht - unter ihnen die Bundesrepublik. Der Regierung droht nun eine Debatte mit diplomatischer Sprengkraft.

Auch wenn vieles dafür spricht, dass der Antrag wenig Aussicht auf Erfolg hat - dazu gleich mehr -, dürfte diese Entwicklung im politischen Berlin mit Interesse aufgenommen werden: Die Linke hatte bereits in der vergangenen Woche die Bundesregierung dazu aufgefordert, Snowden Asyl zu gewähren. Am Montag hatten dies auch die Grünen in Spiel gebracht. Snowden solle in der EU oder sogar in Deutschland "sichere Unterkunft haben, denn er hat Europa einen Dienst erwiesen", erklärte Fraktionschef Jürgen Trittin.

Eine solch klare Position hat die SPD noch nicht, allerdings werden auch hier die Stimmen lauter, die eine Aufnahme Snowdens befürworten. "Wenn Edward Snowden hier einen Missbrauch oder Rechtsbruch aufgedeckt hat, dann ist er kein Geheimnisverräter, sondern ein Whistleblower und muss vor Strafverfolgung geschützt werden", sagte der SPD-Sicherheitspolitiker Lars Klingbeil Süddeutsche.de.

Regierungskoalition ist skeptisch

Der sozialdemokratische Europaparlamentspräsident Martin Schulz sagte in der ARD, er habe "Verständnis" für Snowdens Antrag, allerdings müsse man prüfen, ob er "tatsächlich politisch verfolgt" sei. Parteichef Sigmar Gabriel und Kanzlerkandidat Peer Steinbrück haben sich bislang noch nicht auf eine Position festgelegt.

In der Regierungskoalition zeigt man sich skeptisch. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sieht kaum Chancen auf Asyl für Snowden. Die Bundesrepublik könne "jemanden aufnehmen, der politisch verfolgt ist, nicht jemanden, der wegen Straftaten gesucht wird", sagte er dem Bayerischen Rundfunk. Gisela Piltz, die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, erklärte Süddeutsche.de schlicht: "Jeder Asylantrag wird nach Recht und Gesetz geprüft, also ob ein Asylgrund wie auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen."

Die Bundesregierung hat inzwischen den Eingang des Snowden-Schreibens bestätigt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erklärte, er sehe die Aufnahme des Whistleblowers aus rechtlichen Gründen skeptisch. Das Auswärtige Amt prüft nach eigenen Angaben, ob eine Aufnahme aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen möglich wäre.

Tatsächlich könnte der Asylantrag bereits aus formalen Gründen scheitern: Dieser kann nur persönlich und auf deutschem Hoheitsgebiet gestellt werden - Snowden müsste also zumindest die deutsche Botschaft in Moskau erreichen. Dies ist allerdings schwer möglich - er ist derzeit nicht im Besitz von gültigen Papieren, um den Transitbereich zu verlassen. Polen lehnte aus diesem Grund den Antrag des Whistleblowers bereits am Vormittag ab.

Deutschland müsste Snowden ausliefern

Selbst wenn er es auf deutsches Hoheitsgebiet schaffen würde, dürften die USA sehr schnell einen Auslieferungsantrag stellen - ein entsprechendes Abkommen existiert. Da Snowden bei einer Verurteilung in den USA mit einem langen Gefängnisaufenthalt, nicht aber mit der Todesstrafe rechnen muss, müsste er ausgeliefert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärt hierzu: "Der Gesetzgeber hat dem Auslieferungsverfahren einen Vorrang gegenüber dem Asylverfahren eingeräumt. Asylentscheidungen des Bundesamtes sind bei Auslieferungsverfahren nicht verbindlich."

Auch die Frage, ob Snowden nach der Genfer Flüchtlingskonvention die Kriterien erfüllen werde, dürfte wahrscheinlich mit Nein beantwortet werden. Flüchtlinge sind demnach Menschen, "... die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" aus dem Heimatland geflohen sind und keinen Schutz vor dieser Verfolgung durch den Staat erhalten haben.

Deutschland müsste also den USA quasi die Rechtsstaatlichkeit absprechen. Ein solcher Schritt der Regierung ist unwahrscheinlich, auch eine entsprechende Entscheidung über den Rechtsweg entspräche nicht der gegenwärtigen Rechtssprechung. Edward Snowdens Asylantrag liefert also Diskussionsstoff, wird aber vermutlich ohne Folgen bleiben.

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