Aktuelles Lexikon:Arztgeheimnis

Auch über den Tod eines Patienten hinaus muss ein Arzt ihm anvertraute Geheimnisse für sich behalten.

Von Ekaterina Kel

Für manche erzitterte in den vergangenen Tagen nicht nur ein menschlicher Körper, sondern eine Autorität. Ein Grundsatz mit gewaltiger Autorität hat dafür umso standhafter zu halten: die ärztliche Schweigepflicht. Auch als Arztgeheimnis bekannt, ist sie Garant einer besonderen Beziehung. Das Gespräch mit dem Arzt ist für viele das Vertraulichste überhaupt, weil sie auf die Schweigepflicht setzen. Der Arzt wiederum kann seinen Beruf nur richtig ausüben, wenn er um das Vertrauen seines Patienten weiß. Schon im Hippokratischen Eid, einem Ehrenkodex der alten Griechen, heißt es: "Was ich bei der Behandlung sehe oder höre ..., werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten." Daran lehnt sich auch folgender Satz aus der Genfer Deklaration an, einer Präambel der Berufsordnung für deutsche Ärzte: "Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren." Bei Verstößen droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Ob die Kanzlerin überhaupt einen Arzt wegen des Zitterns konsultiert hat, ist unbekannt. Und wenn, dann verpflichtet ihn sein Beruf unabhängig davon, wer die Patientin ist, zu schweigen. Darauf darf sie sich, genauso wie jeder andere Bürger, verlassen.

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