AfD und Verfassungsschutz:"Wir halten an unserem Programm uneingeschränkt fest"

AfD-Parteivorsitzende Jörg Meuthen und Alexander Gauland

Die Parteivorsitzenden Jörg Meuthen (links) und Alexander Gauland auf einer Pressekonferenz der AfD in Berlin.

(Foto: dpa)

Das kündigt AfD-Chef Gauland an, nachdem ein Gutachter der Partei zur Mäßigung geraten hatte. Co-Chef Meuthen bezeichnet die mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz als politisch motiviert.

Von Philipp Saul

Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen hat die Überlegungen zu einer Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz als "politisch motiviert" zurückgewiesen. Die Partei stehe auf dem Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sagte er auf einer Pressekonferenz in Berlin. Der Co-Partei- und Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland sagte: "Wir halten an unserem Programm uneingeschränkt fest." Die Partei werde weiter konsequent versuchen, ihr "Programm im demokratischen Wettbewerb durchzusetzen" und sich nichts davon abhandeln zu lassen.

Die bereits seit einigen Monaten schwelende Debatte um eine mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz war durch das Bekanntwerden eines internen Gutachtens am Freitag weiter angeheizt worden. In dem von der Partei selbst beauftragten Schreiben gibt ein Jurist der AfD "Handlungsempfehlungen" dafür, wie sie einer Beobachtung entgehen könnte.

NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung hatten berichtet, dass der Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek die Partei unter anderem vor der Verwendung bestimmter Begriffe wie "Umvolkung" und "Überfremdung", aber auch vor der Schmähung von "Altparteien" oder der "Lügenpresse" warnt, da diese Anhaltspunkte für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz liefern könnten.

In seiner Erklärung versuchte Meuthen, den öffentlichen Blick auf andere Parteien zu lenken. Insbesondere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Außenminister Heiko Maas (SPD), der als Justizminister das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorangetrieben hatte, warf er Einschränkungen der Meinungsfreiheit vor.

Diejenigen, die eine Beobachtung der AfD forderten, hielten sich selbst, etwa bei der Euro-Rettung oder in der Migrationspolitik, nicht an die Gesetze, sagte Meuthen. Man solle sich "lieber der Verfassungstreue der Bundeskanzlerin annehmen". "Wir begehen nicht Rechtsbrüche, sondern wir sind diejenigen, die Rechtsbrüche anprangern." In der Öffentlichkeit werde mit "völlig unterschiedlichem Maß gemessen". Alles sei erlaubt, "solange es nur irgendwie gegen rechts" gehe.

Die AfD wirft der Kanzlerin im Zusammenhang mit der massenhaften Einreise von Flüchtlingen im Jahr 2015 immer wieder vor, Recht gebrochen zu haben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte später fest, dass Merkel sich zwar nicht an die EU-Zuständigkeitsregeln gehalten habe, dass sie aber so handeln durfte.

Seine Partei habe eine sehr breite Auslegung von Meinungsfreiheit, sagte Meuthen weiter. Auch in der AfD dürfe aber nicht alles gesagt werden. Die AfD nehme das Hinschauen der Behörden sehr ernst. Personen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellten, hätten keinen Platz in der Partei. Von diesen Mitgliedern müsse sie sich trennen, und das tue sie auch. In den vergangenen Wochen habe sie mehrere problematische Mitglieder dazu bewegt, die Partei zu verlassen. Die Partei lasse sich aber "ganz sicher nicht" in eine Welle von Parteiausschlussverfahren hineindrängen, sagte Meuthen. Zudem seien die rechtlichen Hürden für Parteiausschlüsse sehr hoch.

Roland Hartwig, Bundestagsabgeordneter und Leiter der parteiinternen "Arbeitsgruppe Verfassungsschutz", kündigte an, die AfD werde sich juristisch zur Wehr setzen. Die Partei wolle vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte prüfen lassen, ob die öffentliche Bekanntgabe der Behörden, eine Beobachtung der AfD zu prüfen, nach europäischem Recht erlaubt gewesen sei. Die Partei werde dadurch im Wettbewerb der Parteien massiv benachteiligt.

Distanzierung von "Pro Chemnitz"

Hartwig machte außerdem bekannt, dass der Bundesvorstand die Organisation "Pro Chemnitz" auf die Unvereinbarkeitsliste gesetzt habe. Angehörige von Pro Chemnitz hatten sich im September einer Kundgebung in Chemnitz angeschlossen, die von den AfD-Landesverbänden Sachsen, Brandenburg und Thüringen organisiert worden war. Der Chef von Pro Chemnitz, Martin Kohlmann, wird laut Medienberichten vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als Teil der rechtsextremistischen Szene beobachtet.

In der AfD hatte das Gutachten des Rechtswissenschaftlers Murswiek zu großer Aufregung geführt, von "Denk- und Sprechverboten" war die Rede. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke warnte seine Partei vor Panik. Die Angst vor einer geheimdienstlichen Beobachtung sei "politische Bettnässerei".

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sieht hingegen durch das Gutachten die "extreme Radikalisierung" der Partei belegt. "Bei der jetzt selbst erstellten Liste von Symptomen für eine Verfassungsfeindlichkeit kommt die Partei offenbar zur Selbstdiagnose, dass die AfD verfassungsrechtlich verloren ist", sagte Notz dem Handelsblatt.

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