Ärztliche Gebührenordnung:Bahr weist Honorar-Forderungen der Ärzteschaft zurück

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr FDP Ärzte

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erteilt Honorarforderungen der Ärzte eine Absage.

(Foto: dpa)

Sie wollten 30 Prozent mehr Honorar: Gesundheitsminister Bahr erteilt den Forderungen der Ärzte eine Absage. Private Krankenversicherer und Ärzteschaft hätten sich über eine Erneuerung der ärztlichen Gebührenordnung nicht verständigen können. Für das kommende Jahr kündigt Bahr eine Überprüfung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung an.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat Forderungen aus der Ärzteschaft zurückgewiesen, die in der privaten Gebührenordnung vorgesehenen Honorarsätze um 30 Prozent anzuheben. "Ich kenne keine Berufsgruppe, die einen kompletten Inflationsausgleich bekommt", sagte er der Süddeutschen Zeitung (Montagausgabe).

Zuvor hatte sich der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, für eine entsprechende Anpassung der Gebührenordnung ausgesprochen. Diese sei seit etwa zwanzig Jahren gültig und spiegele die heutigen Preise nicht mehr wider. Bahr zufolge sei es sein Ziel gewesen, die ärztliche Gebührenordnung noch in dieser Legislaturperiode zu erneuern. Jedoch hätten sich private Krankenversicherer und Ärzteschaft bei den Vorarbeiten leider nicht verständigen können.

Nach Bahrs Worten steht im kommenden Jahr eine Überprüfung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung an, der im Augenblick bei 15,5 Prozent des Bruttolohns liegt. "Die FDP wollte den Satz nie so hoch haben, das war Bedingung aus der Union. Wir werden uns das nach der Wahl in Ruhe anschauen", sagte er. Er persönlich sei aber nicht der Meinung, dass der Beitrag gesenkt werden müsse.

"Ich glaube, auch die Versicherten sind froh, dass wir mal eine gewisse Stabilität bei den Beiträgen haben." Unter den Gesundheitspolitkern der Union heißt es, dass eine Beitragssenkung angesichts der milliardenschweren Überschüsse im System und der anhaltend guten Wirtschaftsdaten überprüft werden müsse.

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