Abschiebehäftlinge:Länder gegen Seehofer

Der Bundesinnenminister will Abschiebehäftlinge in normalen Gefängnissen unterbringen. Das stößt auf heftigen Widerstand.

Von Ronen Steinke und Jan Bielicki

Mit seinem Vorhaben, Abschiebehäftlinge in normalen Gefängnissen unterzubringen, stößt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf heftigen Widerstand der Bundesländer. In einem gemeinsamen Beschluss lehnten die Landesjustizminister am Freitag die Pläne Seehofers nahezu einhellig ab und übten scharfe Kritik an einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums. Der Entwurf verstoße gegen die Rückführungsrichtlinie der Europäischen Union und "würde den Justizvollzug in einer nicht vertretbaren Weise belasten", heißt es in dem Beschluss des Strafvollzugausschusses der Länder, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. "Der gemeinsame Vollzug von Abschiebungshaft und Strafhaft in einer Einrichtung wäre im höchsten Maße problematisch und systemwidrig", erklären die Justizminister darin. Die "originären Aufgaben" des Justizvollzugs "wären ernsthaft gefährdet". 14 der 16 Landesjustizminister stimmten dieser scharf formulierten Kritik an Seehofers Gesetzesvorstoß zu, Sachsen enthielt sich, das CSU-regierte Bayern war bei der Beratung nicht dabei.

Nach bisherigem Recht, das ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 umsetzt, muss Abschiebehaft grundsätzlich "in speziellen Hafteinrichtungen" vollzogen werden. Der Entwurf aus dem Innenministerium zum sogenannten "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" sieht unter anderem vor, diese Vorschrift bis Mitte 2022 auszusetzen. Der Grund, den das Bundesinnenministerium dafür angibt: In Deutschland gibt es nicht genügend Plätze in solchen speziellen Hafteinrichtungen, erst recht nicht, wenn es, wie von Seehofer vorgesehen, rechtlich einfacher werden soll, Ausreisepflichtige in Abschiebehaft zu nehmen. Die Landesjustizminister appellieren nun an Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), sich "für das europäische Trennungsgebot und die Funktionsfähigkeit des Justizvollzuges einzusetzen".

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