Süddeutsche Zeitung

Zweieinhalb Jahre U-Haft ohne Urteil:Angeklagter in Babymord-Prozess kommt vorläufig frei

Lesezeit: 3 min

Von Anna Ernst

Es ist ein besonderer Fall, der Fehler der deutschen Justiz aufzeigt: Ein Mann aus Rheinland-Pfalz, der seine erst zwei Monate alte Tochter aus dem zweiten Stock eines Wohnhauses geworfen haben soll, kommt vorläufig auf freien Fuß.

Seit zweieinhalb Jahren saß der 35-jährige David L. bereits ohne Urteil in Untersuchungshaft. Immer wieder hatte sich die Verhandlung verzögert. Das Bundesverfassungsgericht befand in der vergangenen Woche, dass sein Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt sei. Das Pfälzische Oberlandesgericht ordnete daraufhin am Donnerstagmittag die Freilassung des Mannes an.

Angeklagter soll eifersüchtig auf den Säugling gewesen sein

David L. wird ein besonders brutales Verbrechen vorgeworfen. Er soll am 13. Mai 2016 in Frankenthal bei Ludwigshafen seine kleine Tochter aus der Wohnung im zweiten Stock geworfen und so umgebracht haben. Die Ermittler gehen von einem eskalierten Beziehungsstreit aus. Der damals 33-Jährige soll eifersüchtig auf seine Tochter gewesen sein, die als Säugling viel Aufmerksamkeit von ihrer Mutter bekam.

Im Drogenrausch, so die Anklage, soll David L. zunächst mit einem Messer auf seine Freundin eingestochen und dann das Kind aus dem Fenster geworfen haben. Als die Polizei ihn noch in der Nacht festnehmen wollte, habe er sich widersetzt und seine anderen beiden Kinder aus einer früheren Beziehung im Arm gehalten, in der Hand ein Messer. Aus diesem Grund wird dem Mann neben Mord auch versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Geiselnahme zur Last gelegt.

Im Oktober 2016 ließ die zuständige Strafkammer des Landgerichts Frankenthal die Anklage zur Hauptverhandlung zu und ordnete - wie bei Kapitalverbrechen üblich - die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Kurz darauf, im November, begann der Prozess, der sich mit 25 Verhandlungstagen über elf Monate - bis September des Folgejahres - erstrecken sollte. Doch ganz kurz vor dem Ende wurde die Hauptverhandlung überraschend abgebrochen: Die Vorsitzende Richterin war dauerhaft dienstunfähig erkrankt.

Nicht schnell genug

"Damit hält ein Prozess nicht einfach an, sondern muss mit einem neuen Vorsitzenden neu beginnen", sagt Christian Bruns, Richter und Pressesprecher des Landgerichts Frankenthal. "Das ist ein sehr langer Zeitraum, der verhandelt wurde und in diesem Fall dann einfach verlorengeht."

Im Dezember 2017 begann die Hauptverhandlung unter einem neuen Vorsitzenden erneut - und läuft seitdem. Doch nicht schnell genug, wie der Verteidiger des Angeklagten bemängelte. Er legte Beschwerde ein, die bis zum Bundesverfassungsgericht ging. Dieses befand, "dass der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt ist", wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Dichte der Verhandlungstage sei nicht eingehalten worden.

Vorgeschrieben ist mindestens ein Verhandlungstag pro Woche. Im Fall von David L. aber waren es nur 0,65 Tage. Eine tragfähige Begründung dafür, die Dauer der Untersuchungshaft dennoch mit Ausnahme weiter zu verlängern, sah das Bundesverfassungsgericht nicht gegeben.

"Er ist jetzt ein freier Mann"

Karlsruhe verwies die Sache an das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken zurück. "Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts hat der Senat heute entschieden, dass der Angeklagte freizulassen ist", sagt der dortige Richter und Pressesprecher Kießling. "Er ist jetzt ein freier Mann."

Es ist ein für die deutsche Justiz besonderer Fall. Dass ein des Mordes Angeklagter nicht bis zum Ende seiner Verhandlung in Untersuchungshaft sitzt, ist extrem selten. Das Landgericht Frankenthal und auch die Justizverwaltung müssen sich jetzt der Frage stellen: Wie konnte es dazu kommen, dass nicht schnell genug verhandelt wurde?

Harald Jenet, Präsident des Landgerichts, nimmt dazu am Freitag Stellung: Es sei, "ein gewisses Dilemma" aufgetreten. Nach der Krankheit der ersten Vorsitzenden sei die Kammer plötzlich mit drei parallel terminierten Großverfahren belastet gewesen, die nicht mehr abzuleiten gewesen seien. Andererseits aber habe auch die Urlaubsplanung von David L.s Verteidiger die Terminfindung erschwert.

"Auch wir sind überhaupt nicht glücklich mit der Situation und sehen, dass es schwer erträglich und der Öffentlichkeit schwer vermittelbar ist", fügt Harald Jenet hinzu. Andererseits sei er "auch glücklich, dass ich in einem Rechtsstaat lebe, der streng prüft, wer ins Gefängnis kommt." Dennoch werde das Gericht sich demnächst "zusammensetzen und überlegen, wie man solche Fälle künftig vermeiden kann".

Ex-Freundin soll Angst vor Angeklagtem haben

David L. wird trotz seiner Freilassung nicht in den Haushalt seiner Lebensgefährtin zurückkehren. Das Paar hat sich mittlerweile getrennt. "Der Anwalt hat angegeben, dass seine Mandantin sich von dem Angeklagten bedroht fühlt", sagt Gerichtssprecher Christian Bruns.

Der Prozess gegen David L. wird am Landgericht Frankenthal fortgeführt. Erst wenn er endet, wird sich entscheiden, ob der 35-Jährige für schuldig befunden und ordentlich nach geltendem Recht zu einer Haftstrafe verurteilt wird.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4311553
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa/AFP/aner
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.