Zwangsverpflichtung in rheinhessischer Gemeinde:Unfreiwillige Feuerwehr Tiefenthal

Das Dorf Tiefenthal in Rheinland-Pfalz hat ein Problem: Niemand engagiert sich bei der Freiwilligen Feuerwehr, zumindest fast niemand. Deswegen will die Gemeinde nun alle Einwohner zwischen 18 und 60 Jahren zwangsverpflichten. Ein Gespräch mit Helmut Zillmann, dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Gemeindeverwaltung.

Lena Jakat

Tiefenthal in Rheinhessen hat zwei Betriebe, die Wein anbauen, Weißwein vor allem. 140 Einwohner, ein Feuerwehrhaus, ein Feuerwehrauto, aber keine Feuerwehr. Die Tiefenthaler haben keine Lust, sich freiwillig für den Brandschutz zu engagieren. Also hat die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach, zu der Tiefenthal gehört, beschlossen, die Bürger zwangsweise zu verpflichten. Helmut Zillmann ist in der Gemeindeverwaltung Sachbearbeiter für Brandschutz.

SZ.de: Herr Zillmann, findet sich in Tiefenthal wirklich niemand, der bei der Freiwilligen Feuerwehr mitmacht?

Helmut Zillmann: Wir haben Tage der offenen Tür abgehalten, Schauübungen veranstaltet, Einwohnerversammlungen einberufen. Ohne Erfolg. Momentan hat die Freiwillige Feuerwehr Tiefenthal zwei aktive Mitglieder. Was auf dem einvernehmlichen Wege möglich ist, haben wir ausgeschöpft.

Und jetzt werden die Dorfbewohner einberufen?

Das Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz sieht vor, dass in jeder Gemeinde eine Feuerwehr eingerichtet werden muss, und dass die Bürger zum Brandschutz auch verpflichtet werden können. Deswegen werden wir demnächst an alle Tiefenthaler zwischen 18 und 60 Jahren Einberufungsbescheide verschicken.

In dem Ort leben nur 140 Menschen. Wie viele von ihnen sind denn überhaupt im feuerwehrfähigen Alter?

Das sind so um die 40, weitaus mehr, als für einen funktionierenden Brandschutz benötigt werden. Aber die Bescheide werden wir erst in ein paar Monaten verschicken. Zurzeit ist es unsere oberste Priorität, die Einsatzgrundzeit sicherzustellen.

Die Einsatzgrundzeit?

Die ist in der Feuerwehrverordnung festgelegt und besagt, dass die Einsatzkräfte in acht Minuten vor Ort sein müssen. Nach acht Minuten können Entstehungsbrände noch rechtzeitig gelöscht werden, da reichen manchmal schon ein paar Eimer Wasser. Wenn es erst einmal 20 Minuten brennt, reichen die bei weitem nicht mehr. Diese acht Minuten schafft keine der anderen Wehren aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Deswegen haben sich die Kollegen aus der Nachbargemeinde Niederhausen an der Appel freundlicherweise bereit erklärt, im Notfall auszuhelfen.

Kann man diese Übergangs- nicht zur Dauerlösung machen?

Warum sollten die Niederhausener kommen und löschen, wenn die Tiefenthaler auf ihren Balkonen stehen und zusehen?

Weil freiwillige Feuerwehrleute vielleicht zuverlässiger löschen als zwangsverpflichtete?

Ich weiß auch nicht, ob die Bescheide der richtige Weg sind. Die Leute müssen ja auch körperlich geeignet sein: Wenn jemand ein ärztliches Attest bringt, kann man nichts machen. Die alleinerziehende Mutter eines Säuglings kann ebenfalls keinen Dienst tun. Aber alle anderen werden wir verpflichten - mit den uns zu Gebote stehenden Mitteln.

Was sind das für Mittel?

Wenn jemand nicht auf den Bescheid reagiert, ist das eine Ordnungswidrigkeit, dafür kann man belangt werden. Außerdem haben wir die Möglichkeit, ein Zwangsgeld festzusetzen. Das wird im Fall einer Nichtbeachtung dann auch verhängt.

Sind Sie eigentlich ein bisschen enttäuscht von den Tiefenthalern?

Ich kann mir nicht erklären, warum sich die Bürger in Tiefenthal so sträuben. Klar ist man da auch ein bisschen enttäuscht. Aber das ist kein Grund, einfach die Ohren hängen zu lassen und aufzugeben. Und jetzt entschuldigen Sie mich, ich muss heute noch nach Worms, ein sehr angenehmer Termin. Dort wird die rheinhessische Weinkönigin gewählt.

Das sind wenigstens noch junge Leute, die sich engagieren.

Genau.

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