Süddeutsche Zeitung

Zur Kritik am norwegischen Rechtssystem:Offener Vollzug für einen Massenmörder?

Angesichts der Monstrosität der Verbrechen von Anders Behring Breivik kritisieren manche den liberalen Strafvollzug in Norwegen als "Kuschel-Justiz", Rufe nach härteren Sanktionen werden laut. Der Kriminologe Nils Christie fordert aber: Auch ein Massenmörder muss die Chance auf Resozialisierung haben.

Johanna Bruckner

Noch mehr Offenheit und Demokratie will Norwegens Ministerpräsident Jens Stoltenberg dem Anschlag von Oslo und dem Massaker von Utøya entgegensetzen. "Es ist absolut möglich, eine offene, demokratische und alle Menschen einschließende Gesellschaft zu haben, und gleichzeitig (...) nicht naiv zu sein", betonte er am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Oslo. Diese Worte sind insofern bemerkenswert, als dass deutsche Politiker demokratische Freiheiten gerne beschneiden, wann immer sie die nationale Sicherheit in Gefahr wähnen.

Liberalität und Offenheit sind konstitutionelle Werte der norwegischen Gesellschaft: Sie durchdringen und prägen alles öffentliche Handeln - auch die Strafverfolgung. Doch müssen diese Grundpfeiler von Gesellschaft und Justiz unter der Macht der Ereignisse vom vergangenen Freitag nicht unweigerlich zusammenbrechen? Kann ein Rechtssystem, das bisweilen als "Kuschel-Justiz" abgewertet wird, einen Massenmörder wie Anders Behring Breivik angemessen bestrafen - immer unter der Prämisse, dass dieser für schuldfähig erklärt wird?

Internet-Initiative für die Todesstrafe

Im sozialen Netzwerk Facebook formieren sich bereits erste - offensichtlich auch von Norwegern initiierte - Gruppen, die für eine Wiedereinführung der Todesstrafe in dem skandinavischen Land plädieren. Mehr als 3000 Fans hatte die Seite "Ja til dødsstraff for Anders Behring Breivik" am Mittwoch. Seit 1979 gibt es die Todesstrafe in Norwegen offiziell nicht mehr - doch bereits seit 1948 wurde dort niemand mehr hingerichtet.

Maximal 21 Jahre Haft sieht die norwegische Strafverfolgung vor. Verhängt wird die Höchststrafe allerdings selten: Selbst bei schwerem Mord blieben die Richter meist darunter, erklärt Nils Christie, Soziologe und Kriminologe an der Universität Oslo, im Gespräch mit sueddeutsche.de. Zudem müsse selten die komplette Strafzeit verbüßt werden. Im Normalfall kämen selbst verurteilte Mörder bereits nach 15 bis 20 Jahren wieder frei.

Eine der bekanntesten Haftanstalten Norwegens liegt auf dem kleinen Eiland Bastøy. Mit den berüchtigten US-amerikanischen Gefängnisinseln Alcatraz bei San Francisco oder Rikers Island vor New York hat das Eiland im Oslofjord jedoch wenig gemein, im Gegenteil. Bastøy ist eines von mehreren "offenen Gefängnissen" in Norwegen, in denen Häftlinge (wieder) Eigenverantwortung lernen sollen: Hohe Mauern, Wachtürme und Gitter gibt es hier nicht.

Christie hält es für möglich, dass auch Breivik eines Tages in einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht wird: "Er wird nicht versuchen wegzulaufen." Gerade Kriminelle, die zu langen Haftstrafen verurteilt würden, hätten ein Bedürfnis nach einer offenen Umgebung.

Auch in Norwegen gibt es die Möglichkeit, eine Person über deren eigentliche Haftdauer hinaus festzuhalten: "Wenn jemand von psychiatrischen Gutachtern als gefährlich eingestuft wird, kann die sogenannte 'Forvaring' angeordnet werden", erklärt Christie. Diese ist in etwa vergleichbar mit der Sicherungsverwahrung in Deutschland. Dazu müsse der Fall jedoch erneut vor einen Richter gebracht werden und dies geschehe "sehr, sehr selten". Denn: "Es ist sehr schwierig festzustellen, dass jemand immer noch gefährlich ist."

Dazu müsse nachgewiesen werden, dass die Gefährlichkeit einer Person Teil ihres Charakters sei. Doch auch wenn ein Täter auf seinem kriminellen Tun beharre, könne der Richter die "Forvaring" anordnen, so der Experte. Der Attentäter von Oslo und Utøya hat in seinem Manifest "2083" angekündigt, nicht eher ruhen zu wollen, bis jene Gesellschaftsordnung zerstört sei, die er als "marxistisch-multikulturell" bezeichnet. Auf den ersten Blick scheint die zweite Bedingung in Breiviks Fall also erfüllt.

Bestmögliche Vorbereitung auf das Leben "draußen"

Die norwegische Justiz erwägt jedoch, den 32-Jährigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuklagen: Der maximale Strafrahmen würde sich dann um neun Jahre erhöhen. Diese Möglichkeit existiert erst seit wenigen Jahren und könnte bei Breivik erstmals zur Anwendung kommen. Allerdings sei es in diesem Fall nicht möglich, zusätzlich einen nachträglichen Gewahrsam anzuordnen, erklärt Rechtsexperte Christie. "Nach 30 Jahren muss Breivik aus dem Gefängnis entlassen werden."

Angesichts der Monstrosität von Breiviks Taten mag diese Aussicht schockieren - doch in der norwegischen Strafverfolgung ist der Gedanke der Resozialisierung konstituierend. Selbst bei schweren Straftaten wie Mord würden die Haftbedingungen im Verlauf des Strafvollzugs gelockert, sagt Christie. Das Knastleben wird Stück für Stück dem Leben "draußen" angeglichen, um die Häftlinge bestmöglich auf ihre Entlassung vorzubereiten. In Norwegen kommen laut Christie auf 100.000 Einwohner etwa 70 Inhaftierte, in den USA seien es mehr als zehnmal so viele, nämlich mehr als 700.

Zur norwegischen Justizphilosophie gehört auch, den Bedürfnissen derer Rechnung zu tragen, die ihrerseits die Achtung vor dem menschlichen Leben vermissen lassen. Menschlichkeit sei ein zentraler Gedanke in der Strafverfolgung, sagt der norwegische Kriminologe.

Er besteht darauf, dass nur eine Minderheit seiner Landsleute für härtere Sanktionen - wie die Todesstrafe - sei. Das politische Establishment stehe genauso hinter dem Rechtssystem wie ein Großteil der Bevölkerung. "Nur wenn wir unsere Gesellschaft dahingehend ändern, dass wir künftig einen Krieg gegen das Verbrechen führen, wird sich Breiviks pervertierte Vision von Norwegen erfüllen."

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