Wer schön sein will, muss leiden: Diese Großmutter-Weisheit will das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg so nicht stehen lassen. Ein Zivilprozess zwischen der Inhaberin eines Tattoo- und Piercingstudios und einer dreijährigen Ohrring-Trägerin hat dort mit einem Vergleich geendet: Das Mädchen erhält 70 Euro Schmerzensgeld.
Die Eltern hatten dem Kind zum Geburtstag das Stechen von Ohrlöchern geschenkt - was für die Dreijährige aufgrund der Schmerzen traumatisch gewesen sein soll. Daraufhin reichten die Eltern die Schmerzensgeldklage ein.
Doch unter Umständen könnten sie bald schon selbst vor Gericht stehen - gemeinsam mit der Frau, die die Ohrlöcher stach. Der Vorwurf: Körperverletzung. Das Gericht erwägt, den Fall der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung vorzulegen. Nach der heftigen Debatte um das Kölner Beschneidungsurteil hatte der Berliner Prozess Kontroversen ausgelöst.