Zivilprozess in Berlin:70 Euro Schmerzensgeld für schmerzhafte Ohrlöcher

Die Eltern eines kleinen Mädchens, das beim Ohrlochstechen unter Schmerzen litt, reichten eine Zivilklage gegen die Inhaberin des Piercingstudios ein. In einem Vergleich haben sie jetzt 70 Euro Schmerzensgeld erhalten. Doch bald könnten sie selbst vor Gericht stehen.

Wer schön sein will, muss leiden: Diese Großmutter-Weisheit will das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg so nicht stehen lassen. Ein Zivilprozess zwischen der Inhaberin eines Tattoo- und Piercingstudios und einer dreijährigen Ohrring-Trägerin hat dort mit einem Vergleich geendet: Das Mädchen erhält 70 Euro Schmerzensgeld.

Die Eltern hatten dem Kind zum Geburtstag das Stechen von Ohrlöchern geschenkt - was für die Dreijährige aufgrund der Schmerzen traumatisch gewesen sein soll. Daraufhin reichten die Eltern die Schmerzensgeldklage ein.

Doch unter Umständen könnten sie bald schon selbst vor Gericht stehen - gemeinsam mit der Frau, die die Ohrlöcher stach. Der Vorwurf: Körperverletzung. Das Gericht erwägt, den Fall der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung vorzulegen. Nach der heftigen Debatte um das Kölner Beschneidungsurteil hatte der Berliner Prozess Kontroversen ausgelöst.

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