Der Leitrüde des Rodewalder Wolfsrudels darf wie vom Umweltministerium geplant abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden und damit einen Eilantrag gegen den Abschuss abgelehnt. Alternativen zur Tötung wie eine Vergrämung, also das Vertreiben aus dem Gebiet, oder ein besserer Schutz der Nutztierherden seien nicht zu erkennen, teilte das Gericht mit. Das Tier zu betäuben und dann umzusiedeln, hält das Gericht für "nicht zielführend bzw. unverhältnismäßig".
Das Tier hatte laut Umweltministerium nachweislich mehr als 40 Nutztieren gerissen, darunter Schafe, Rinder, Ponys und ein Alpaka. "Wir haben das Verhalten des Wolfes über Wochen intensiv beobachtet und keinen anderen Weg mehr gesehen", sagte Ministeriumssprecherin Lotta Cordes vergangene Woche. Es sei zu befürchten, dass der Wolf sein Verhalten an andere Rudelmitglieder weitergeben würde.
Das Umweltministerium hatte den Abschuss des Wolfes bereits im Januar beschlossen. Der "Freundeskreis freilebender Wölfe", eine anerkannte Naturschutzvereinigung, hatte die Tötung mit dem Eilantrag verhindern wollen. Ihrem Argument, dass sie an der Abschuss-Entscheidung hätten beteiligt werden müssen, widersprach das Gericht. Ein solches Recht stehe der Organisation nicht zu.
Die Kammer folgt in ihrer Entscheidung dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, der in dem Prozess das Land Niedersachsen vertreten hatte. Die Behörde habe den Richtern zufolge überzeugend dargelegt, dass die strengen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Abschussgenehmigung vorliegen. Der Beschluss der Kammer ist noch nicht rechtskräftig. Die Naturschützer können nun Beschwerde beim Obverwaltungsgericht des Bundeslandes einlegen.
Erstmals war im April 2016 ein Wolf in Niedersachsen mit behördlicher Genehmigung abgeschossen worden, weil er einen Hund angegriffen und zu wenig Scheu vor Menschen gezeigt hatte.