GleichbehandlungKeine Wohnung für Aslan und Waseem

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Wer wegen seiner Herkunft bei der Wohnungssuche diskriminiert wird, kann vom Immobilienmakler Schadenersatz verlangen, hat jetzt der BGH entschieden.
Wer wegen seiner Herkunft bei der Wohnungssuche diskriminiert wird, kann vom Immobilienmakler Schadenersatz verlangen, hat jetzt der BGH entschieden. imago/Steinach

Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keinen Besichtigungstermin für eine Mietwohnung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Immobilienmakler ihr jetzt eine Entschädigung zahlen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kam nicht mehr sonderlich überraschend, in der Verhandlung hatte sich das Ergebnis bereits abgezeichnet: Ein Makler, der Wohnungsbewerber mit ausländischen Namen aussortiert, verhält sich diskriminierend. Für die Klägerin Humaira Waseem war das Urteil ein persönlicher Triumph – „ein Gefühl der Bestätigung und Gerechtigkeit“, sagte sie in Karlsruhe. Und für Menschen mit ausländischen Namen, die in Deutschland auf Wohnungssuche sind, ist der Richterspruch weitaus mehr als bloße Symbolik. Sie können sich fortan gegen offenkundige Benachteiligungen am Wohnungsmarkt mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen.

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