Winnenden-Prozess:Vater des Amokläufers muss zahlen

Kosten für die Heilbehandlung von Schülern und Eltern sollen ersetzt werden.

Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss der Unfallkasse Baden-Württemberg die Kosten für die Heilbehandlung von Schülern, Eltern und Lehrern ersetzen. Das entschied das Landgericht Stuttgart am Freitag. Die Höhe des Schadenersatzes wurde zunächst nicht festgelegt. Dies soll im Laufe des weiteren Verfahrens geschehen. Die Versicherung machte eine Forderung in Höhe von knapp 717 000 Euro geltend. Seit Jahren schwelt der Streit darüber, wie viel Geld die Eltern des Amokläufers an Hinterbliebene der Opfer und auch an Überlebende zahlen müssen. Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht in Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte der Vater, ein passionierter Sportschütze, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Er wurde deswegen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Schadenersatzklage gegen die Mutter scheiterte. Hier habe nicht der sichere Nachweis erbracht werden können, dass sie vor dem Amoklauf den Aufbewahrungsort der Waffe kannte, urteilte das Gericht.

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