Süddeutsche Zeitung

Winnenden-Prozess:Nebenkläger fordern Haft für den Vater

Wie viel Schuld hat Jörg K. am Amoklauf seines Sohnes? Weil er die Tatwaffe im Schlafzimmer lagerte, habe er die Bluttat mit 16 Toten erst ermöglicht, sagen die Anwälte der Hinterbliebenen - und fordern eine Haftstrafe.

Die Angehörigen der Opfer des Amoklaufs von Winnenden wollen den Vater des Täters hinter Gittern sehen. "Der Angeklagte wusste, dass sein Sohn enorme psychische Probleme hatte, dass er sich zunehmend isolierte und einen Hass auf die ganze Welt hatte", sagte eine Anwältin. Wie sie forderten die meisten Hinterbliebenen-Anwälte in der Verhandlung am Donnerstag, den angeklagten Unternehmer nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater von Tim K. eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung wegen 15-facher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen gefordert. Was den Hinterbliebenen besonders aufstößt, ist die mangelnde Reue des Sportschützen für sein eigenes Fehlverhalten. Dieser hatte eine seiner Pistolen und große Mengen Munition unverschlossen in seinem Schlafzimmer aufbewahrt - und dadurch den Amoklauf seines Sohnes vor knapp zwei Jahren erst möglich gemacht, sagte der Anwalt Jens Rabe in seinem Plädoyer.

Der Angeklagte selbst blieb dem Prozess wie in den vergangenen Wochen auch an diesem Verhandlungstag fern. Das Fernbleiben, sowie die Tatsache, dass der Vater des Angeklagten nie persönliche Worte an die Angehörigen gerichtet hatte, zeuge von großer Gefühlskälte, sagte Rabe und fügte hinzu: "Wenn der Angeklagte sich genauso kalt und gefühllos seinem Sohn Tim gegenüber verhielt, wissen wir jetzt, warum dieser krank wurde."

Die Eltern von Tim K. hätten schon im Jahr vor der Bluttat klare Hinweise aus einer psychiatrischen Klinik auf dessen Probleme bekommen. Trotzdem habe sein Vater ihn danach noch zum Schießtraining in einen Schützenverein mitgenommen.

Bei der Festlegung des Strafmaßes geht es laut Rabe vor allem darum, ein Signal an die vielen Waffenbesitzer in der Bundesrepublik zu senden, die ihre Pistolen und Gewehre ähnlich nachlässig aufbewahren.

Der Sohn des Angeklagten hatte am 11. März 2009 mit der Waffe seines Vaters an seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht 15 Menschen und anschließend sich selbst erschossen.

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