Winnenden-Prozess:Vater wegen fahrlässiger Tötung schuldig

Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden ist der Vater von Tim K. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Er hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.

Urteil im Prozess um den Amoklauf von Winnenden: Knapp zwei Jahre nach der Bluttat hat das Landgericht Stuttgart den Vater des Täters Tim K. wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monate auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht blieb damit nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung verlangt hatte. Der 52-jährige Unternehmer, ein Sportschütze, hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.

Der 17-jährige Tim entwendete die Pistole, drang damit in seine frühere Realschule in Winnenden ein und feuerte wahllos auf Schüler. Auf der Flucht nach Wendlingen erschoss er weitere Passanten und nahm sich anschließend bei einem Feuergefecht mit der Polizei das Leben. Insgesamt starben 16 Menschen bei dem Amoklauf am 11. März 2009, weitere wurden verletzt.

Das Gericht sprach den Vater der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig, außerdem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen.

Zwar sei Jörg K. nicht verantwortlich für die "monströse Tat" seines Sohnes, betonte der Richter. Aber er trage eine Mitschuld, weil er seinem Sohn eine erlaubnispflichtige Waffe und 285 Schuss Munition überlassen habe. Ohne das Versagen des Angeklagten und das "schlampige Herumliegenlassen von Munition" im Elternhaus hätte der 17-jährige Tim K. die Beretta nicht benutzen können, so die Strafkammer.

Das Verfahren gegen Jörg K. war das erste in Deutschland, bei dem ein am eigentlichen Tatgeschehen Unbeteiligter nach einem Amoklauf vor Gericht stand und verurteilt wurde.

Die Verteidiger hatten sich am Ende des knapp sechsmonatigen Prozesses gegen eine Strafe ausgesprochen. Sie verwiesen darauf, dass der Angeklagte und seine Familie selbst unter den Folgen des Amoklaufs litten. "Wir werden höchstwahrscheinlich in Revision gehen", erklärte die Verteidigung nach dem Urteil.

Die meisten vor Gericht als Nebenkläger vertretenen Hinterbliebenen hatten eine Haftstrafe für den Angeklagten verlangt. "Und wenn es nur für ein Vierteljahr ist, aber er muss ins Gefängnis", sagte der Sprecher des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden, Hardy Schober, vor dem Urteil. Schober hatte seine Tochter bei dem Massaker im März 2009 verloren.

Dagegen hatten andere Hinterbliebene andere Erwartungen an das Urteil. "Die Frage des Strafmaßes ist sekundär", sagte Jens Rabe, ein Vertreter der Nebenklage. Am wichtigsten sei, dass es ein klares Signal des Gerichts gebe und der Vater nicht nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt werde, sondern auch wegen fahrlässiger Tötung. Dem Vater drohen im Übrigen auch zivilrechtliche Schadenersatzklagen der Angehörigen.

Die Vorsitzende des Aktionsbündnisses, Gisela Mayer, sagte vor dem Urteil: "Es gibt keine Gerechtigkeit, die diesen 15-fachen Mord in irgendeiner Weise sühnen könnte." Sie kritisierte, dass das Waffengesetz bis heute nicht wirklich verschärft worden sei. Wer in seiner privaten Wohnung gefährliche Waffen halte, habe eine erhöhte Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, sagte Mayer im ZDF. "Wenn man diese Norm verletzt, dann wird man deutlich bestraft."

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