Wikileaks-Gründer:Schwedisches Gericht bestätigt Haftbefehl gegen Assange

WikiLeaks Founder Julian Assange Plans To Leave The Ecuadorian Embassy

Der Fall Assange könnte in Schweden nun vor das oberste Gericht kommen.

(Foto: Getty Images)
  • Ein schwedisches Berufungsgericht hat die Aufhebung des Haftbefehls gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange abgelehnt.
  • Zwei Frauen werfen Assange vor, dass er sie sexuell missbraucht hat.
  • Der Fall könnte nun vor das oberste Gericht kommen.

Assanges Anwälte wollen nun vor das oberste Gericht ziehen

Ein schwedisches Berufungsgericht hat die Aufhebung des Haftbefehls gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange abgelehnt. Der Verdacht gegen ihn bleibe bestehen, die Vorwürfe beträfen "Verbrechen relativ ernster Natur", begründeten die Stockholmer Richter am Donnerstag. Zudem bestehe erhebliche Fluchtgefahr. Die Anwälte des Australiers wollen nun vor das oberste Gericht des Landes ziehen.

Zwei Frauen werfen Assange vor, dass er sich 2010 sexuell an ihnen vergangen habe. Assange streitet alles ab und weigert sich, Großbritannien zu verlassen und sich in Schweden verhören zu lassen, weshalb die Schweden 2010 Haftbefehl gegen ihn erhoben.

Assange will auf keinen Fall ausgeliefert werden

Seit mehr als zwei Jahren hält sich Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London auf, um einer Auslieferung nach Schweden oder in die USA zu entgehen, die ihn wegen der Wikileaks-Enthüllungen zum Staatsfeind erklärt haben.

Er könne die Zeit in der Botschaft Ecuadors nicht als eine Art Arrest geltend machen, "weil er selbst entscheiden kann, seinen Aufenthalt dort zu beenden", argumentierten die Richter. Der Wikileaks-Gründer wollte in der Botschaft befragt werden, die schwedischen Strafverfolger hielten dies aber für nicht effektiv, weil ein Prozess schließlich auch in Schweden stattfinden müsse.

Nach der Entscheidung des Gerichts sagte Assanges Anwalt Per E. Samuelson in Stockholm: "Ich bin enttäuscht, aber ich weiß, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis wir uns durchsetzen werden."

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