Süddeutsche Zeitung

Wettermann:Gericht hält Kachelmann-Klage gegen Ex-Geliebte für berechtigt

  • Das OLG Frankfurt könnte der Klage von Wetterexperte Jörg Kachelmann gegen seine Ex-Geliebte stattgeben.
  • Kachelmann verlangt von ihr mehr als 13 000 Euro Schadenersatz für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen ihre Vorwürfe verteidigt hat.
  • Er muss jetzt beweisen, dass seine frühere Freundin die Unwahrheit gesagt hat.

"Wir halten die Klage für berechtigt"

Das Strafgericht hat Jörg Kachelmann freigesprochen, jetzt hat der Wettermoderator zivilgerichtlich gute Chancen auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Frankfurt deutete an, der Klage des 57-jährigen Wetterexperten gegen seine Ex-Geliebte stattzugeben. "Wir halten die Klage für durchaus berechtigt", sagte der Vorsitzende Richter am 18. Senat, Thomas Sagebiel. "Grundsätzlich scheint uns das Hand und Fuß zu haben."

Moderator Kachelmann verlangt von seiner Ex-Geliebten mehr als 13 000 Euro Schadenersatz für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt hatte. Kachelmann war vor fast fünf Jahren vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden. In Frankfurt kämpft er nun in zweiter Instanz um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht Frankfurt hatte Kachelmanns Zivilklage Ende 2013 zunächst abgewiesen.

Worum es in dem Verfahren geht

In dem Verfahren vor dem OLG muss der 57-Jährige beweisen, dass seine frühere Freundin die Unwahrheit gesagt hat. Es geht dabei vor allem um Verletzungen, die ihr Kachelmann angeblich in einer Nacht vor sechs Jahren zufügte. Das OLG hatte zur Klärung dieser Fragen den Direktor des Instituts für Rechtsmedizin in Frankfurt, Marcel Verhoff, bestellt.

Alle sechs Verletzungen von seiner frühreren Geliebten könnten zwar "durch fremde Hand oder Unfallgeschehen entstanden sein", sagte Verhoff vor Gericht. "Es spricht hier aber deutlich mehr für Selbstbeibringungen", sagte er mit Blick auf das "Gesamtverletzungsbild" in seiner fast dreistündigen Anhörung.

Das Verfahren wird am 1. März fortgesetzt. Ein Urteil werde dann wahrscheinlich aber noch nicht verkündet, sagte Sagebiel. Der dreiköpfige Senat müsse sich noch in Ruhe überlegen, ob weitere Beweismittel notwendig seien. Das Urteil des OLG wäre rechtskräftig.

Wie Anklage und Verteidigung reagieren

Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker lobte die Gründlichkeit des Gerichts und des Gutachters. "Kachelmann ist ein viel größerer Schaden entstanden. Das ist monetär auch nicht mehr gut zu machen, was ihm angetan worden ist." Er sehe sich nach dem Freispruch, bei dem das Landgericht Mannheim nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" entschieden hatte, immer noch mit einem Makel behaftet. "Das ist es, was hier beseitigt werden soll." Kachelmanns Strafverteidiger Johann Schwenn sagte: "Ein so ergebnisoffen fragendes Gericht hätten wir uns in Mannheim gewünscht."

Der Anwalt der Ex-Geliebten Kachelmanns, Manfred Zipper, nannte Verhoffs Gutachten "spekulativ" und kündigte an, erneut ein eigenes in Auftrag geben zu wollen.

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