Süddeutsche Zeitung

Wende im Prügel-Prozess:Ernst August zeigt drei Zeugen an

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Der Streit um eine Prügelei in Kenia geht in die nächste Runde: Drei Zeugen haben Ernst August schwer belastet. Nun zeigt er sie wegen Falschaussage an.

Ernst August von Hannover hat ein neues Kapitel in seiner Prügel-Affäre eröffnet: Die drei Kenianer, die ihn bei der jüngsten Verhandlung vor Gericht schwer belastet haben, zeigt er kurzerhand wegen falscher Zeugenaussage an. Und das angebliche Opfer seiner Attacke bekommt auch eine Anzeige. Damit verlängert Ernst August das Procedere um eine weitere Runde: Die Justiz muss diese Anzeigen prüfen und darüber entscheiden. Das Haupt-Verfahren wird nebenher weiter laufen.

Der Prinz hätte schon 2004 einfach eine Geldbuße bezahlen können und seine Vorstrafe wegen Körperverletzung hinnehmen. Doch er weigerte sich: An jenem Tag im Januar 2000 habe er den deutschen Hotelier Josef Brunlehner nicht krankenhausreif geschlagen, beteuerte er stets. Allenfalls ein paar Ohrfeigen habe er ihm gegeben. Er beeinspruchte den damaligen Strafbefehl und kämpft seither vor Gericht um sein Recht. Nun also auch mit Anzeigen.

Kein Einfluss auf das Verfahren

Alle vier angezeigten Zeugen hatten in dem Verfahren vor dem Landgericht Hildesheim ausgesagt, der Prinz habe mehrfach mit der Faust zugeschlagen. Der Adlige bestreitet das. Seine Anwälte haben nun mitgeteilt: Es gebe eindeutige Indizien dafür, dass die Männer die Auseinandersetzung auf der kenianischen Ferieninsel Lamu bewusst falsch dargestellt hätten. Ernst August zeigte das Opfer, den Hotelier und Discobesitzer Josef Brunlehner, sowie drei kenianische Augenzeugen an.

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim konnte den Eingang der Strafanzeigen noch nicht bestätigen und wollte daher auch nichts über die Folgen für das Verfahren sagen. "Generell hat eine Anzeige wegen Falschaussage aber keinen Einfluss auf ein laufendes Verfahren", sagte Oberstaatsanwalt Christian Gottfriedsen am Donnerstag. Gibt es nach Abschluss der Beweisaufnahme jedoch einen hinreichenden Tatverdacht, werde auch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Falschaussage einleiten. Die Verteidigung des Prinzen stützt die Anzeige auch auf widersprüchliche Aussagen hinsichtlich des Tatortes an dem Traumstrand auf Lamu.

Die drei Augenzeugen hatten in der vergangenen Woche zwar zum Teil widersprüchliche Aussagen gemacht, waren sich aber einig, dass das Opfer mit zahlreichen Faustschlägen traktiert wurde. Die Version Brunnlehners, Ernst August habe mit einem Schlagring zugeschlagen, bestätigten die drei Kenianer aber nicht.

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