Weiterer Fall von Vernachlässigung:Noch ein Mädchen isoliert

Weiterer Fall von Kindesvernachlässigung in Brandenburg: Mandy ist geistig und körperlich behindert. Ihre Eltern haben sie vier Jahre lang in einem Käfig gehalten.

Der Fall der 13-jährigen Jennifer hatte in der vergangenen Woche ganz Deutschland erschüttert: Neun Jahre lang sollen die Eltern ihr behindertes Kind in Lübbenow in Brandenburg zuhause eingesperrt haben. Jetzt hat sich herausgestellt: Jennifer war nicht die Einzige.

Mittlerweile wurde ein weiterer Fall von Kindesvernachlässigung in Brandenburg bekannt. Ein behindertes Mädchen soll jahrelang in einem Käfig in der elterlichen Wohnung vor sich hin vegetiert haben. Dieser Fall von Kindesvernachlässigung ist erst jetzt - kurz nach der Entdeckung der von ihren Eltern über Jahre versteckten behinderten Jennifer aus der Uckermark - bekannt geworden.

Das Mädchen, dessen Geschichte schon vor Jahren vor Gericht geklärt, aber nicht öffentlich geworden ist, soll einem Bericht der Märkischen Allgemeinen zufolge mindestens vier Jahre lang in einem von Eisenstangen umgebenen Käfig in der Wohnung in Jüterbog gehalten worden sein. Das Mädchen, das Mandy heißt, ist geistig und körperlich behindert. Im September 2000 wurde sie im Alter von 13 Jahren von der Polizei aus der Familie geholt. Wie es ihr heute geht, ist nicht herauszufinden.

Der Sozialdezernent des Kreises, Norbert Siemieniec, bestätigte: "Es gab einen solchen Fall." Einzelheiten könne er aber nicht nennen. Wie die Zeitung berichtete, entdeckte die Polizei Mandy in einem einen Meter breiten und 1,80 Meter langen Metallkäfig mit Gitterstäben bis zur Zimmerdecke. Zweimal am Tag soll sie Grießbrei bekommen haben - nie etwas anderes. Das Mädchen habe Windeln getragen und konnte nicht laufen.

Lebensgefährlich unterversorgt - 250 Euro Strafe

Später stellte ein Gutachter dem Blatt zufolge fest, dass das Kind lebensgefährlich unterversorgt, in jeder Hinsicht zurückgeblieben sowie seelisch und sozial gestört war. Die schwere Schädigung sei demnach nicht allein durch die seit der Geburt bestehenden geistigen und körperlichen Defekte erklärbar gewesen.

Die Eltern, die zusammen zehn Kinder hatten, mussten sich Jahre später vor dem Potsdamer Landgericht verantworten. Der Vater wurde laut Zeitung im Oktober 2008 freigesprochen, weil sich die Misshandlung nicht beweisen ließ. Die Mutter - vermindert schuldfähig - erhielt eine Geldstrafe von 250 Euro. Das Gericht bestätigte den Fall, nennt aber keine Einzelheiten.

Das Jugendamt Prenzlau hatte sich im Fall der entdeckten Jennifer in der letzten Woche vorwerfen lassen müssen, Indizien für die Isolation des behinderten Mädchens ignoriert zu haben.

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