Zivilrechtsprozess nach "Me Too"-Affäre:Ein Arbeitsklima, das Weinsteins Fehlverhalten tolerierte

  • Die Anwälte der früheren Filmproduktionsfirma von Harvey Weinstein haben sich mit mutmaßlichen Opfer sexueller Übergriffe, früheren Angestellte und Kreditgebern auf einen Vergleich geeinigt.
  • Insgesamt sollen an die Kläger 30 Millionen Dollar fließen, weitere 14 Millionen als Prozesskosten an Gerichte und Anwälte.
  • Der Strafrechtsprozess gegen Weinstein steht noch bevor. Er soll am 9. September beginnen. Die nun bekannt gewordene Einigung war Teil eines Zivilprozesses.

Von Jürgen Schmieder, Los Angeles

"Untouchable". Unberührbar. Das ist der mehrdeutige Titel des Dokumentarfilms über Harvey Weinstein, der kürzlich auf dem "Sundance Film Festival" gezeigt worden ist und von Sommer an auf dem Streamingportal Hulu zu sehen sein wird. Aufgrund seiner Macht in Hollywood, wo er für Filmerfolge wie "Shakespeare in Love", "Chicago" oder "The King's Speech" verantwortlich war, galt er als unberührbar, als unantastbar. Das ist längst vorbei, der Nimbus weg.

Vor 19 Monaten waren die ersten Vorwürfe gegen Weinstein an die Öffentlichkeit gelangt, unter anderem vorgebracht von Schauspielgrößen wie Gwyneth Paltrow und Angelina Jolie. Sie waren einer der Auslöser für die "Me Too"-Debatte über Sexismus und Diskriminierung in der Unterhaltungsbranche (und nicht nur dort). Insgesamt mehr als 80 weibliche mutmaßliche Opfer werfen dem früheren Filmmogul sexuelle Übergriffe vor. Die gegen Weinstein im Raum stehenden Vorwürfe lauten auf sexuelle Nötigung, in einigen Fällen sogar auf Vergewaltigung.

Wie nun bekannt wurde, sollen sich Weinsteins Anwälte im Zuge eines zivilen Insolvenzverfahrens mit Kreditgebern, mutmaßlichen Opfern und einstigen Mitarbeitern außergerichtlich auf eine Zahlung von insgesamt 44 Millionen Dollar geeinigt haben. "Diese Einigung zeigt ein gewisses Maß an Gerechtigkeit - auch wenn es vielleicht nicht das ist, was sich manche erhofft haben", sagt der Anwalt Aaron Filler, der eine der Klägerinnen vertritt, die Schauspielerin Paz De La Huerta. Laut Gerichtsdokumenten sollen die Verhandlungen "sehr feindselig" gewesen sein, Filler sagt dazu: "Es ist schwer, einen Kompromiss zu finden, wenn so viele Leute eine Entschädigung fordern." 30 Millionen Dollar sollen nun an die Kläger verteilt werden, der Rest soll Gerichts- und Anwaltskosten abdecken. Das Insolvenzgericht in New York muss der Einigung bei einer Anhörung am 4. Juni zustimmen.

Der außergerichtliche Deal, der von Beobachtern erwartet worden war, ist im Rahmen um das Verfahren gegen die mittlerweile insolvente und für 289 Millionen Dollar an das Private-Equity-Unternehmen Lantern Capital Partners verkaufte Produktionsfirma The Weinstein Company zustande gekommen. Er hat jedoch nichts mit dem Strafverfahren gegen Weinstein selbst zu tun und auch nichts mit möglichen Zivilklagen, die sich direkt gegen den Produzenten wenden.

Im Strafprozess droht eine viel härtere Strafe

Im zivilen Rechtsstreit um die Weinstein Company ging es um die Frage, ob die Firma ein Arbeitsklima toleriert oder gar gefördert hat, in dem Weinstein zu einem Unberührbaren werden konnte - zu einem, der sich ohne Furcht vor Konsequenzen unerhörte Dinge erlaubte. Die Summe von 44 Millionen Dollar wird Weinstein nicht selbst tragen müssen. Es wird erwartet, dass Versicherungen wie Chubb Limited oder AIG und womöglich auch der Disney-Konzern, der damals an der Produktionsfirma beteiligt gewesen ist, die Zahlung übernehmen.

Auch deshalb ist, juristisch betrachtet, die Einigung erst einmal nur eine leichte Berührung für Weinstein. Der 67-jährige befindet sich nach Zahlung einer Kaution von einer Million Dollar auf freiem Fuß. Nach mehrfacher Verschiebung soll der Strafprozess gegen ihn nun Anfang September in New York stattfinden. Der Anklage zufolge soll Weinstein im Jahr 2006 die damalige Produktionsassistentin Mimi Haleyi zu Oralsex gezwungen und im Jahr 2013 eine Frau, deren Name nicht bekannt ist, in einem Hotel vergewaltigt haben. Das sind nach derzeitigem Stand die einzigen beiden Fälle, wegen derer Weinstein strafrechtlich belangt werden kann. Bei einer Verurteilung müsste er wohl für den Rest seines Lebens hinter Gitter.

Weinstein streitet die Vorwürfe ab und behauptet, sämtliche sexuelle Handlungen seien im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verhandeln derzeit darüber, ob und wie viele andere mutmaßliche Opfer während der Verhandlung werden aussagen dürfen, um ein Verhaltensprofil des einst Unberührbaren erstellen zu können. Details sind nicht bekannt, ein Gericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die Anhörungen nicht veröffentlicht werden dürfen, weil sonst mögliche Geschworene beeinflusst werden könnten.

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