Wegen Raserei:Asamoah wieder vor Gericht

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Mit 190 in einer Baustelle geblitzt: Wegen seiner rasanten Fahrt muss sich Fußballprofi Gerald Asamoah erneut vor Gericht verantworten. Eine Geldstrafe reiche nicht aus.

Der Schalker Fußballprofi Gerald Asamoah muss sich wegen seiner rasanten Fahrt zu seiner hochschwangeren Ehefrau erneut vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm gab am Freitag einer Beschwerde der Essener Staatsanwaltschaft statt.

Gerald Asamoah: Rasante Fahrt für die Frau. (Foto: Foto: AP)

Es verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Amtsgericht Dorsten zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte kritisiert, dass das Amtsgericht statt eines Fahrverbots nur eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro gegen den Stürmer verhängt hatte. 105 Stundenkilometer sei eine grobe Pflichtverletzung, die in der Regel neben einer Geldbuße von 375 Euro mit einem Fahrverbot von drei Monaten zu ahnden sei.

Asamoah war im Februar 2007 mit 190 Stundenkilometern in einer Autobahnbaustelle geblitzt worden, wo nur 80 Stundenkilometer erlaubt waren. Er war zu seiner hochschwangeren Ehefrau Linda ins Krankenhaus nach Marl gerast, bei der die Wehen eingesetzt hatten.

Das Amtsgericht Dorsten hatte wegen der damaligen Ausnahmesituation von einem Fahrverbot abgesehen. Stattdessen hatte es lediglich eine Geldbuße gegen den Fußballer verhängt.

Der Fußballprofi hatte auf der Vereinshomepage erklärt: "Dass ich zu schnell gefahren bin, tut mir leid, ich wollte nur schnell nach Hause." Der OLG-Senat entschied nun jedoch, allein der Wunsch schnellstmöglich zur bevorstehenden Geburt seiner Kinder ins Krankenhaus zu gelangen, sei kein Grund, der die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit rechtfertige.

Zudem hätte sich das Gericht wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer nicht mit der bloßen Einlassung Asamoahs begnügen dürfen. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 105 Stundenkilometer sei eine grobe Pflichtverletzung, die in der Regel neben einer Geldbuße von 375 Euro mit einem Fahrverbot von drei Monaten zu ahnden sei. Die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung offenbare "ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf".

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