Wegen eines Formfehlers ist ein weiterhin als gefährlich geltender Sexualstraftäter nach mehrjähriger Haft in Schleswig-Holstein wieder frei. "Der Täter befindet sich nicht mehr in der Anstalt", sagte der Leiter der Lübecker Justizvollzugsanstalt, Peter Brandewiede.
Der Mann war 2004 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner kleinen Stieftochter zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Gutachter hatten den 61-Jährigen als gefährlich eingeschätzt. Eine ausgesprochene Sicherungsverwahrung wurde aber aus formalen Gründen vom Bundesgerichtshof aufgehoben, weil ein Sachverständiger erkrankt war und deswegen einzuhaltende Fristen verstrichen waren.
Das Landgericht Kiel und das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig lehnten inzwischen auch einen Unterbringungsbefehl ab, den die Staatsanwaltschaft für den Zeitraum zwischen der Entlassung aus der Strafhaft und der Entscheidung über eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt hatte. Neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des Verurteilten seien nach den Hauptverhandlungen in den früheren Verfahren nicht zutage getreten, hieß es zur Begründung.
Die Kieler Staatsanwaltschaft will aber weiterhin erreichen, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt wird. Justizminister Uwe Döring (SPD), der den Fall bekanntgemacht hatte, erklärte am Dienstag: "Ich bedaure sehr, dass ein solch gefährlicher Straftäter aufgrund eines Formfehlers auf freien Fuß kommt". Er signalisierte, dass der entlassene Sexualstraftäter unter Beobachtung bleiben wird. Eine "Rundumüberwachung" sei aber aus personellen Gründen nicht möglich.