Prozess:Sonderling oder Waffennarr?

Vor Prozessbeginn gegen den Oppenauer 'Waldläufer'

In dieser Gartenhütte oberhalb von Oppenau hatte sich Yves R. illegal einquartiert. Als Polizisten ihn kontrollieren wollten, nahmen die Dinge ihren Lauf.

(Foto: Philipp von Ditfurth/picture alliance/dpa)

Im Juli 2020 versetzte der sogenannte "Waldläufer" die Kleinstadt Oppenau in den Ausnahmezustand. Er entwaffnete vier Polizisten und versteckte sich im Forst. Nun beginnt der Prozess gegen ihn.

Von Claudia Henzler, Stuttgart

Es könnte die Idee für eine Komödie nach dem Vorbild der "Blues Brothers" sein: Zwei Streifenwagen fahren zu einer Hütte am Waldrand, weil sich dort jemand illegal einquartiert haben soll. Die Kontrolle geht schief, der Mann zieht eine Schreckschusspistole, nimmt den vier Polizisten ihre Dienstwaffen ab und verschwindet. Mehr als 2500 Einsatzkräfte sowie Hubschrauber mit Wärmebildkameras suchen tagelang nach dem Mann - vergeblich. Erst nach einem Hinweis aus der Bevölkerung finden ihn schwerbewaffnete Spezialkräfte der Polizei in einem Gebüsch. Da sitzt er offenbar in Erwartung seiner Festnahme, die Polizeiwaffen vor sich ausgebreitet.

All das hat sich im Juli 2020 in Oppenau im Schwarzwald tatsächlich ereignet. Vergnüglich war das für die knapp 5000 Einwohner der Kleinstadt allerdings nicht. Bürgermeister Uwe Gaiser hatte damals vorsorglich die Schulen und Kindergärten geschlossen. "Am Anfang wusste man ja gar nicht, wer es war, und konnte die Gefahr nicht einschätzen." Nach zwei Tagen sperrte er wieder auf. Inzwischen war die Polizei nämlich zu der Einschätzung gekommen, dass es zwar zu einer gefährlichen Situation kommen könnte, wenn der Gesuchte auf Einsatzkräfte trifft, aber wohl keine Gefahr für die Bevölkerung bestehe. "Diese Einschätzung habe ich geteilt", sagt Gaiser am Telefon.

Im Ort gibt es einige, die den jungen Mann, der als "Waldläufer von Oppenau" bundesweit Schlagzeilen machte, näher kannten und damals versicherten, dass er harmlos sei. Manche Bürger hätten die Situation allerdings schon als beängstigend empfunden, sagt Gaiser. "Wenn sich so viele Einsatzkräfte schwerbewaffnet im Ort bewegen, ist das natürlich bedrohlich." Er selbst sei froh gewesen, dass die Sache letztlich glimpflich ausging.

Was den damals 31-jährigen Yves R. zu seiner Flucht getrieben hatte, könnte sich klären, wenn an diesem Freitag in Offenburg der Prozess gegen ihn beginnt. Noch ist allerdings nicht klar, ob er aussagen wird.

Einiges ist nach der spektakulären Verfolgungsjagd über den Angeklagten bekannt: Yves R. ist in Oppenau aufgewachsen, hatte dort aber zuletzt keinen festen Wohnsitz mehr. Etwa seit einem Jahr soll er sich Quartiere im Wald gesucht haben. In den Medien wurde er als "Sonderling" und "Eigenbrötler" beschrieben. Bürgermeister Gaiser glaubt: "Er ist einfach einer, der seine Ruhe haben will."

Bevor sich Yves R. aus der Gesellschaft zurückzog, stand er mehrmals vor dem Jugendrichter. Zuletzt war er 2010 zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden, weil er eine Bekannte mit einer Sportarmbrust schwer verletzt hatte. In der Haft absolvierte er eine Schreinerlehre. Bis zuletzt verdiente er sich bei Gelegenheitsjobs mit seinen handwerklichen Kenntnissen Geld.

Zum Helden stilisiert

In Oppenau sei nach den Ereignissen schnell wieder Normalität eingekehrt, sagt Gaiser. Die größte Aufregung habe sich ohnehin nicht im Ort, sondern in den sozialen Medien abgespielt, wo der "Waldläufer" zu einer Art Held stilisiert wurde. Von dort bekam Gaiser Drohnachrichten wie diese: "Wenn ihm was passiert, dann seid ihr fällig."

Großaufgebot der Polizei in Oppenau

Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach Yves R., das Sportgelände wurde kurzfristig zum Polizeiparkplatz.

(Foto: Sdmg/Kohls/dpa)

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Vorfälle aus dem Juli 2020 keine Lappalie: Bei der Kontrolle durch die vier Streifenbeamten soll es nämlich zu einer Situation gekommen sein, die die Staatsanwaltschaft als kurzzeitige Geiselhaft eines Polizisten wertet. Außerdem hatte Yves R. bei seiner Festnahme eine Axt bei sich. Damit soll er einen Polizisten am Fuß verletzt haben - ob mit Absicht oder versehentlich bei einem Gerangel, muss der Prozess zeigen. Laut Staatsanwaltschaft wurde bei dem Beamten eine Sehne "teilweise durchtrennt". Er sei bis auf Weiteres dienstunfähig. Yves R. ist deshalb auch wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte angeklagt.

Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten hat laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass Yves R. schuldfähig ist. Das Landgericht hat in Offenburg einen größeren Saal angemietet und sechs Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte am 19. Februar fallen.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusGerichtsgutachter
:"Ich habe sie nicht zu verurteilen"

Gut und Böse - in jedem Menschen sind beide Seiten angelegt, sagt Matthias Hollweg. Als psychiatrischer Gutachter untersucht er Gewaltverbrecher. Warum es den Serienkiller aus dem Fernsehen nur selten gibt und Mörder manchmal harmlos sein können.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: