Waffengesetz in Deutschland:Leib und Leben in Gefahr

Nach dem Amoklauf von Winnenden wird deutlich: Nicht das deutsche Waffenrecht ist das Problem, sondern die mangelnde Kontrolle.

Helmut Kerscher

Zu den Folgen des Amoklaufs von Winnenden wird auch eine erneute Diskussion über das Waffenrecht gehören. Schon nach dem Amoklauf von Erfurt im April 2002 wurde das Waffengesetz verschärft - und im vergangenen Jahr noch einmal. Allerdings ist allen Beteiligten klar, dass die Schutzwirkung eines noch so strengen Waffenrechts begrenzt ist. Zum einen lässt sich die Zahl von Schusswaffen in privater Hand kaum kontrollieren, zum andern können legal erworbene Schusswaffen von Dritten illegal eingesetzt werden.

Revolver; AP

Nach dem Amoklauf in Erfurt wurde das Mindestalter für den Besitz großkalibriger Sportwaffen von 18 auf 21 Jahre angehoben.

(Foto: Foto: AP)

So heißt es auch im aktuellen Fall, der Amokläufer habe die Schusswaffe aus dem legalen Bestand von 16 Waffen seines Vaters genommen, der diese als Mitglied eines Schützenvereins besessen habe. Der Vater gehörte damit zu einer der nicht wenigen Personengruppen, denen der Erwerb und der Besitz von Schusswaffen beim Erfüllen bestimmter persönlicher Voraussetzungen erlaubt ist. Außer Sport- und Brauchtumschützen oder Jägern gehören dazu bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten und Förster.

Schon der Besitz einer Waffe ist mit einer Fülle von Pflichten verbunden. So verlangt das Waffengesetz eine sichere Aufbewahrung, "um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen". Dies ist dem Vater des Todesschützen offenbar nicht gelungen; er wird sich wohl deshalb zu verantworten haben.

Eine der rechtspolitischen Folgen des Amoklaufs könnte daher eine verschärfte Kontrolle der Personen sein, die eine Waffenbesitzkarte haben. In den vergangenen Jahren konzentrierten sich die Bemühungen des Gesetzgebers vor allem auf die Voraussetzungen eines Waffenscheins sowie auf das Verbot bestimmter Waffen. So wurden nach dem Erfurter Amoklauf verschiedene Altersgrenzen angehoben und ein besonderer Eignungstest eingeführt. Vor allem aber wurde das Mindestalter für den Besitz und den Gebrauch großkalibriger Sportwaffen von 18 auf 21 Jahre angehoben. Seit der Reform von 2002 gibt es einen "kleinen Waffenschein", der zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. Dies setzt persönliche Eignung und Zuverlässigkeit voraus.

Beim landläufig bekannten "großen" Waffenschein sind die Kriterien wesentlich schärfer. Er berechtigt nämlich zum Führen von Schusswaffen auch außerhalb der Wohnung. Wer eine solche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt, muss außer besonderer Sachkunde vor allem die Notwendigkeit des Führens von Schusswaffen glaubhaft nachweisen. Dazu gehören eine besondere Gefährdung von Leib und Leben, die wesentlich stärker als die der Allgemeinheit sein muss.

Kritiker versprechen sich nicht viel von einer weiteren Verschärfung der waffenrechtlichen Verbote, die seit 2008 auch sogenannte Anscheinswaffen umfassen. Statt dessen wird seit Jahren gefordert, endlich ein zentrales Waffenregister einzuführen. Es gebe kaum Daten über die Anzahl von Waffen in Deutschland, beklagte bei einer Anhörung des Bundestags zum Beispiel der Hochschullehrer Dietmar Heubrock von der Universität Bremen.

Sein österreichischer Kollege Franz Csaszar von der Universität Wien wies bei der selben Veranstaltung darauf hin, dass das Hauptproblem der enorme Bestand von illegalen Schusswaffen sei. Nur zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Schusswaffen stammten aus legalem Besitz. Er sah deshalb keinen grundsätzlichen Bedarf an neuen Gesetzen. Der Deutsche Schützenbund ging noch einen Schritt weiter: Er wollte das deutsche Waffenrecht abmildern, weil es ohnehin zu den schärfsten in Europa gehöre. Das schade dem deutschen Schießsport.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: