Vorwürfe gegen ehemaligen Polizeiarzt:Erneuter Prozess um tödlichen Brechmittel-Einsatz

Deutschland wegen Brechmitteleinsatz bei Drogenkurier verurteilt

Ein Zollfahnder zeigt ein mit Kokain gefülltes Kondom. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ächtete den Einsatz von Brechmitteln als Ermittlungsmethode 2006 als "inhumane und erniedrigende Behandlung".

(Foto: dpa)

Er soll einem mutmaßlichen Drogendealer Brechmittel verabreicht haben, bis dieser ins Koma fiel und starb: Zum dritten Mal steht ein ehemaliger Polizeiarzt in Bremen vor Gericht, in den bisherigen Verfahren konnte er juristisch nicht belangt werden. Jetzt startet die Staatsanwaltschaft einen neuen Versuch.

Ein vielbeachteter Prozess gegen einen ehemaligen Polizeiarzt hat an diesem Dienstag vor dem Bremer Landgericht begonnen. Der 49-Jährige ist bereits zum dritten Mal wegen des tödlichen Einsatzes von Brechmitteln angeklagt. Der Fall beschäftigt die Justiz mittlerweile seit acht Jahren.

Der Mediziner hatte im Dezember 2004 dem mutmaßlichen Drogendealer Laya Condé Brechsirup über eine Magensonde eingeflößt, um ihn dazu zu bringen, verschluckte Kokainkügelchen auszuspucken. Der 35 Jahre alte Mann aus Sierra Leone fiel daraufhin ins Koma und starb im Krankenhaus.

In zwei Prozessen hat das Landgericht den Arzt bereits freigesprochen. Der Bundesgerichtshof in Leipzig kassierte die Urteile jedoch beide Male.

Freispruch wegen nicht zweifelsfrei geklärter Todesursache

Zuletzt sprach das Landgericht Bremen den Arzt im Sommer 2011 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Weil die Kammer die Todesursache des mutmaßlichen Dealers nicht zweifelsfrei klären konnte, entschied sie im Zweifel für den Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem zweiten Verfahren neun Monate Haft auf Bewährung für den Arzt gefordert - wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung. Der Mediziner habe auch dann noch versucht, den Mann zum Erbrechen zu bringen, als dieser nicht mehr ansprechbar gewesen sei, hieß es in der Anklageschrift. Zudem habe er unverhältnismäßig gehandelt: Wie sich später herausstellte, hatte das Opfer fünf kleine Pakete mit Kokain verschluckt - im Wert von 100 Euro.

Der Fall hatte aufgrund seiner Brutalität auch hohe politische Wellen geschlagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ächtete den Einsatz von Brechmitteln als Ermittlungsmethode 2006 als "inhumane und erniedrigende Behandlung" und als einen Verstoß gegen die Menschenwürde.

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