Vor Gericht:Tod von Baby Lara Mia - Stiefvater zu Haftstrafe verurteilt

Urteil im Fall Lara Mia erwartet

Der Stiefvater von Lara Mia im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude in Hamburg neben seinem Anwalt Ulf-Diehl Dreßler.

(Foto: dpa)

Der Stiefvater des Kindes hatte Lara Mia monatelang nicht ausreichend ernährt. Nun wurde er zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Bei ihrem Tod wog das neun Monate alte Mädchen Lara Mia nur noch 4,8 Kilo. Das ist nur halb so viel wie in ihrem Alter eigentlich normal wäre. Ihr Stiefvater hatte sie monatelang nicht richtig ernährt, das Baby wurde immer schwächer. Nun muss sich der Mann gleich wegen drei Straftaten vor Gericht verantworten: versuchter Totschlag durch Unterlassen, gefährliche Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht. Er wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

"Spätestens einen Monat vor dem Tod erkannte der Angeklagte, dass das Kind ohne ärztliche Hilfe sterben könnte", sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Das Strafmaß liegt damit über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für eine Jugendstrafe auf Bewährung plädiert, da der Angeklagte zu Beginn von Lara Mias Vernachlässigung unter 21 war. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Im März 2009 starb das Mädchen, ab Oktober 2008 soll der Stiefvater das Kind nicht mehr ausreichend ernährt haben. Spätestens ab Februar sei das Kind der Anklageschrift zufolge "erkennbar lebensbedrohlich unterernährt" gewesen. Der Lebensgefährte der Mutter von Lara Mia habe zudem "billigend in Kauf genommen, dass das Mädchen an den Folgen der Unterernährung sterben könnte", so die Anklage.

Der Angeklagte war bereits 2010 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden

Im Prozess wollte der Angeklagte sich nicht äußern. Stattdessen wurde das Vernehmungsprotokoll der Polizei zwei Tage nach dem Tod des Babys verlesen. Gegenüber den Beamten hatte der Vater angegeben, "das Mädchen sei in den Wochen vor ihrem Tod "beim Essen immer krüscher geworden". Das norddeutsche Wort "krüsch" bedeutet so viel wie "wählerisch". Auf die Frage, ob er sich nicht ausreichend um das Mädchen gekümmert habe, antwortete er: "Nicht wirklich, sonst wäre sie ja noch am Leben." Er hätte Angst gehabt vor strafrechtlichen Konsequenzen aufgrund des Zustands des Kindes und davor, dass das Jugendamt ihm und der Mutter des Kindes, seiner Lebensgefährtin, das Kind wegnehmen könnte.

Ob die Unterernährung die Todesursache war, konnte im Prozess trotz dreier Gutachten nicht mit Sicherheit geklärt werden. Der Angeklagte war bereits 2010 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Lara Mias Mutter hatte zunächst auch eine Bewährungsstrafe erhalten, in einem erneuten Prozess im Oktober 2011 wurde sie dann zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt.

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