Vor Gericht:Til Schweiger gewinnt Prozess um Facebook-Eintrag

Til Schweiger

Hat vor Gericht gewonnen: der Schauspieler Til Schweiger.

(Foto: dpa)
  • Im Prozess um eine von Til Schweiger veröffentlichte Facebook-Nachricht einer Frau hat das Gericht die Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte abgewiesen.
  • Schweiger muss den Post nicht löschen.

Ob er nun Deutschland verlassen werde, fragte eine 48-jährige Frau aus dem Saarland Til Schweiger in einer privaten Facebook-Nachricht nach der Bundestagswahl. Schweiger hatte zuvor angekündigt, dies bei einem Einzug der AfD in den Bundestag tun zu wollen. Der Schauspieler antwortete ihr daraufhin: "hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?" und machte die Konversation bei Facebook öffentlich, mit Namen und Profilfoto der Frau. Die sah ihre Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt und klagte vor dem Landgericht Saarbrücken. Schweiger sollte den Post löschen. Nun hat das Gericht entschieden: die Klage ist abgewiesen, der Schauspieler darf den Post auf seiner Seite stehen lassen.

Das Gericht halte den Vorwurf der Klägerin zwar für berechtigt, weil der Inhalt von Privatnachrichten grundsätzlich nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden darf. Dass Schweiger dennoch in das Persönlichkeitsrecht der Frau eingriff und die Nachricht veröffentlichte, sah das Gericht aber durch das "Informationsinteresse und das Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit" gedeckt, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Frau habe mit ihrer Nachricht an einer in der Öffentlichkeit geführten Debatte teilgenommen und Kritik an Schweiger geübt. In der privaten Nachricht war die Saarländerin den Schauspieler ziemlich angegangen. "Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an", hieß es darin. Das Gericht argumentierte deshalb, dass die Frau sich ebenfalls der öffentlichen Diskussion und Kritik stellen musste.

Schweiger war weder bei der mündlichen Verhandlung noch bei der Verkündung des Urteils anwesend, obwohl das Landgericht für die Verhandlung das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet hatte. Die Kammer lege Wert darauf, dass beide Seiten persönlich vor Gericht erscheinen, hatte ein Gerichtssprecher vor Beginn der Verhandlung gesagt. "Das ist üblich in Fällen von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts." Schweiger brauchte für sein Fehlen eine "besondere Entschuldigung" - die sah das Gericht allerdings erbracht, da ihn seine Anwälte vertreten haben, teilte ein Gerichtssprecher der SZ auf Anfrage mit.

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