Süddeutsche Zeitung

Missbrauchsfall Staufen:Doch noch Sicherungsverwahrung im Missbrauchsfall Staufen

Der Angeklagte war unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung eines Neunjährigen bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

In einem neuerlichen Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg ist gegen den Angeklagten doch noch Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Das entschied der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau am Freiburger Landgericht am Dienstag.

Der Spanier war 2018 wegen schwerer Vergewaltigung des zur Tatzeit neunjährigen Jungen und zudem wegen Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Auf Sicherungsverwahrung wurde damals verzichtet. Die Staatsanwaltschaft erwirkte im Nachhinein jedoch vor dem Bundesgerichtshof, dass über die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung erneut entschieden werden muss. Unberührt vom Ergebnis dieses Verfahrens bleibt aber das Strafmaß.

Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Die Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Ob sie fortbesteht, prüft ein Gericht in regelmäßigen Abständen.

Die Verbrechen an dem Jungen aus Staufen waren im Januar 2018 bekanntgeworden und hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Mutter und ihr Freund hatten das Kind über zwei Jahre vergewaltigt und anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttaten überlassen. Es gab acht Urteile in dem Fall.

Der aus der Nähe von Barcelona stammende Mann hatte schon im ersten Prozess zugegeben, den Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. In dem neuen Verfahren ging es unter anderem um seine Kontakte im Darknet, einem anonymen Teil des Internets, und mögliche Verbindungen zu anderen Kindesmissbrauchsfällen.

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SZ/dpa/mkoh/nas
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