Prozess in Köln:Stadtmitarbeiter getötet - Angeklagter spricht von Notwehr

Der 60-jährige Angeklagte sitzt neben seiner Verteidigerin im Landgericht auf der Anklagebank. (Foto: Marius Becker/dpa)

Bei einem Hausbesuch wird ein Mitarbeiter der Stadt Köln erstochen. Nun hat der Prozess begonnen. Der mutmaßliche Täter hatte schon vorher städtische Bedienstete angegriffen - doch davon wusste das Opfer nichts.

Im Mordprozess um den tödlichen Messerangriff auf einen 47 Jahre alten Mitarbeiter der Stadt Köln hat sich der Beschuldigte auf Notwehr berufen. "Der hat sofort nach mir geboxt, als ich die Wohnungstür geöffnet habe", sagte der 60-Jährige am ersten Verhandlungstag am Freitag. "Da habe ich zugestochen." Er habe nicht die Absicht gehabt, den 47-Jährigen zu töten.

Der 60-Jährige soll den Vollstreckungsbeamten der Kämmerei im vergangenen Dezember erstochen haben, nachdem dieser an seiner Tür geklingelt hatte. Das spätere Opfer und seine Kollegin wollten bei dem Mann offene Geldforderungen eintreiben. Ein Notarzt konnte ihn nicht mehr retten. Die Frau blieb unverletzt.

Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine politische Debatte ausgelöst. Denn der 60-Jährige hatte bereits im März 2019 eine städtische Mitarbeiterin mit einem Schraubendreher attackiert und leicht verletzt - die Staatsanwaltschaft wertete das als versuchten Mord. In einer psychiatrischen Klinik war er zudem gegen zwei Pflegekräfte gewalttätig geworden.

Diese Vorgeschichte war der Kämmerei aber nicht bekannt, so dass der 47-Jährige und seine Kollegin ahnungslos bei dem Mann klingelten. Als Konsequenz aus dem tödlichen Angriff gibt es bei der Stadt Köln seit Ende April nun ein ämterübergreifendes Meldesystem, in dem Übergriffe auf städtische Mitarbeiter registriert werden.

Die Staatsanwaltschaft hält den mutmaßlichen Täter für schuldunfähig und beantragt in dem sogenannten Sicherungsverfahren seine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Der Beschuldigte erklärte am Freitag, er halte sich durchaus für zurechnungsfähig und wolle "richtig angeklagt" werden.

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