Vor Gericht:Lebenslange Haftstrafe im Fall Anneli

Urteilsverkündung Anneli-Prozess in Dresden

Urteilsverkündung im Anneli-Prozess: Die beiden Täter (l, 2.v.r.) im Fall der ermordeten 17-jährigen Anneli-Marie sitzen in einem Verhandlungssaal im Landgericht in Dresden.

(Foto: Sebastian Kahnert/dpa)
  • Das Landgericht Dresden hat den Entführer und Mörder der 17-jährigen Anneli-Marie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Der Mitangeklagte Norbert Klein erhielt eine Strafe von achteinhalb Jahren.
  • Die beiden Männer hatten Anneli-Marie am 13. August vergangenen Jahres entführt, Beisser hatte das Mädchen einen Tag später erstickt.

Der Hauptangeklagte Markus Beisser hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen, bei der Polizei, beim Ermittlungsrichter, beim Psychiater. Sogar, als Annelis Vater ihn vor Gericht aufforderte: "Reden Sie endlich. Stehen Sie zu Ihrer Tat. Ersparen Sie uns diese Folter."

Das Landgericht Dresden hat nun den Entführer und Mörder der 17-jährigen Anneli-Marie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann Beisser nur im Ausnahmefall nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mitangeklagten Norbert Klein auf Mord durch Unterlassen plädiert, er erhielt eine Strafe von achteinhalb Jahren.

Die Täter hatten das Mädchen in der Nähe ihres Elternhauses entführt

Seit Mai mussten sich die beiden Angeklagten in dem Prozess verantworten. Die beiden Männer hatten Anneli am 13. August vergangenen Jahres bei einem Spaziergang nahe des Elternhauses bei Meißen entführt und forderten von der Familie des Mädchens 1,2 Millionen Euro Lösegeld. Mit einer Plastiktüte, Kabelbindern und einem Spanngurt erstickte Markus Beisser die Gymnasiastin einen Tag nach ihrer Verschleppung - aus Angst, dass die 17-Jährige die unmaskierten Entführer später wiedererkennen könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 40-jährigen Beisser eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge gefordert. Für den Mitangeklagten Norbert Klein beantragte sie eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen Mordes durch Unterlassen und erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge.

Die Verteidigung hingegen hatte argumentiert, der Mord könne den beiden nicht nachgewiesen werden, sodass "im Zweifel für den Angeklagten" gelten müsse. Die Anwälte hatten für Beisser zwölf Jahre, für Klein vier Jahre und fünf Monate Haft beantragt. Klein hatte zum Auftakt des Prozesses lediglich eingeräumt, das Tatfahrzeug gefahren zu haben.

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