Im Betrugsprozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee hat das Kieler Landgericht den Haftbefehl gegen den Hauptangeklagten aufgehoben und die Entlassung des Mannes aus der Untersuchungshaft verfügt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.
Demzufolge "liegt ein tragfähiger Haftgrund aus Sicht der Kammer nicht mehr vor, da nach derzeitigem Verfahrensstand der dringende Tatverdacht überwiegend entfallen ist", sagte der Sprecher. Die Entscheidung fiel nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits am Mittwoch. Die Anklage kündigte Beschwerde gegen den Beschluss an.
Der Mann hatte im Oktober 2019 vorgetäuscht, bei einem Bootsunglück ertrunken zu sein. Die Schwimmwesten und das Schlauchboot fehlten, nachdem das kleine Motorboot des Mannes vor Schönberg, nordöstlich von Kiel, entdeckt worden war. Einem Gutachter fiel auf, dass am Boot hantiert worden war, ein Unfall wurde rasch ausgeschlossen. Der Angeklagte soll Wasser hineingepumpt haben. Danach versteckte er sich monatelang.
Anfang Mai 2020 wurde er im Haus seiner Mutter in Schwarmstedt (Niedersachsen) auf dem Dachboden festgenommen. Der 53-jährige Angeklagte, seine gleichaltrige Ehefrau und seine 87-jährige Mutter müssen sich wegen versuchten Versicherungsbetrugs in 14 Fällen verantworten. Sie wollten demnach durch den angeblichen Tod 4,1 Millionen Euro kassieren.