In einem Hotel im Ländle soll es passiert sein, Anfang der wilden siebziger Jahre: Da will eine 39-Jährige bei einem One-Night-Stand gezeugt worden sein, von ihrer Mutter und dem Schlagersänger Udo Jürgens. Die örtlichen Umstände dürften wohl nie abschließend geklärt sein, sicher lässt sich aber inzwischen sagen: Die handelnden Personen waren teilweise andere. Das beweist ein Vaterschaftstest, den Jürgens' angebliche Tochter erklagt hatte. Das Ergebnis: negativ.
Mit doppelter Sicherheit können die Jürgens-Kinder John, Jenny und ihre beiden Schwestern nun davon ausgehen, dass es nicht noch eine Schwester ist, die da vor einigen Monaten in der Boulevardpresse auftauchte. Eine erste DNS-Analyse hatte die Klägerin angefochten, doch am 20. Dezember brachte ein zweiter Test dasselbe Ergebnis und schloss Jürgens als Vater aus.
"Ich bin froh, dass sich endlich Klarheit ergeben hat", sagte der 77-jährige Schlagerstar dem Schweizer Boulevardblatt Blick. Das Verfahren lief seit Juli 2011. Die Klägerin wertete die anfängliche Weigerung Jürgens, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen, als Geständnis. Die Bild-Zeitung zitierte die angebliche Tochter damals mit den Worten: "Wenn Udo nicht mein Vater ist, warum macht er dann den Test nicht?"
Jürgens hatte Medienberichten zufolge von Anfang an bestritten, zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt in der Stadt gewesen zu sein.